Zuteilung von Quoten für handwerklich gefangenen Blauflossenthun: Kommissar Vella verpflichtet sich, dieses Thema regelmäßig mit den Mitgliedstaaten anzusprechen, um sicherzustellen, dass die GFP-Bestimmungen für eine faire Quotenzuteilung korrekt angewendet werden.
In einem Briefwechsel zwischen LIFE und Kommissar Vella bezüglich der Zuteilung einer speziellen, nicht übertragbaren Quote für Roten Thun für kleine Haken- und Leinenfischer kurz vor und nach der ICCAT-Jahrestagung in Vilamoura, Portugal, vom 14. bis 21. November, erläuterte Kommissar Vella, dass die ICCAT über die Zuteilung von Quoten für Roten Thun unter den Vertragsparteien (CPC) entscheidet, nicht über die Aufteilung dieser Quoten auf die verschiedenen Sektoren innerhalb einer bestimmten CPC. Die Verantwortung liegt daher bei EU-Mitgliedstaaten die Bestimmungen der jüngsten Verordnung 2016/1627 über Roten Thun im Hinblick auf eine gerechte Aufteilung der Quoten und die Berücksichtigung der traditionellen und handwerklichen Fischerei umzusetzen.
Kommissar Vella versicherte LIFE jedoch, dass "Die Kommission wird diese Frage (Quotenfrage) weiterhin regelmäßig mit den Mitgliedstaaten erörtern, um sicherzustellen, dass diese Bestimmungen korrekt angewandt werden.".
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