
Nachrichten

Zeit für einen Paradigmenwechsel
Startschuss für die europäische Co-Management Fokusgruppe
Barcelona, 19. Juni 2018
Vertreter von Fischereiorganisationen, Beamte, NROs und andere Interessengruppen trafen sich am 18.th in Barcelona, Spanien, zu formell eine Fokusgruppe einrichten, um eine wirksame und integrative Form der Fischereipolitik in ganz Europa zu fördern, die auf dem Ansatz des Co-Managements basiert.
Die offizielle PR finden Sie hier
Notícias do convés – Junho 2018
Junho 2018
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Sitzungsbericht: Co-Management in Brüssel am 7.6.
Richtiges Regieren: Co-Management als wirksames Instrument, nicht als Allheilmittel
Brüssel, 25. Juni 2018
Brian O'Riordan
Am Donnerstag, den 7. Juni, kam eine Delegation von der galicischen Finisterre-Küste nach Brüssel, um ihre Erfahrungen mit einem gemeinsam verwalteten Fischereigebiet aus den letzten zehn Jahren vorzustellen. Der Besuch wurde von der Fundación Lonxanet und der Costa Sostible FLAG organisiert und von den Low Impact Fishers of Europe (LIFE), Farnet und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ausgerichtet.
Hier finden Sie den offiziellen Bericht über das Treffen
Hier können Sie die Präsentationen der Referenten einsehen
ESPAÑOL:
Contexto Co-Gestion Os Miñarsoz taller Bruselas 07_06_18
Zusammenfassung der Acta Bruselas 07_06_18

Kongressmitteilungen - Maio 2018
Maio 2018
Notícias do convés
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Vorschlaghammer und Nuss: LIFE hält den ehrgeizigen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Fischereikontrollverordnung für übermäßig präskriptiv und ungeeignet, um die schwierigen Probleme der Fangmeldungen, der Überwachung und der Durchsetzung in der kleinen Fischerei zu lösen.
Brüssel, 19. Juni 2018
Brian O'Riordan
LIFE würde es begrüßen, wenn bei der Umsetzung der neuen Kontrollverordnung ein stärkerer Bottom-up-Ansatz verfolgt würde, d.h. mit mehr Zuckerbrot und weniger Peitsche, um die kleinen Fischereibetriebe in den Regelungsbereich einzubeziehen. Zu Recht sind die Ziele des Vorschlags hoch gesteckt. Falsch ist, dass dem Sektor die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften auferlegt wird, ohne dass die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen und Leitlinien zur Förderung des Übergangs bereitgestellt werden.
Die kleine Fischerei, das Herzstück der vergessenen europäischen Flotte, war lange Zeit ein Ausreißer in der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU. Die kleine Fischerei (Schiffe unter 12 m Länge mit nicht geschlepptem Fanggerät), die im Jahr 2015 741 TP2T der aktiven Fischereiflotte ausmachte, ist derzeit nicht verpflichtet, ihre Fänge zu melden oder ihre Position auf See anzugeben. Das soll sich mit der reformierten Kontrollverordnung ändern, und zwar drastisch.
Die GD Mare hat kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Kontrollverordnung veröffentlicht. In seiner neuen Form wird er erhebliche Anforderungen an die Betreiber kleiner Fischereifahrzeuge stellen, was sich auf ihre Arbeitsweise auswirkt. Besonders hervorzuheben sind die Anforderungen, ein elektronisches Logbuch zu führen und den Fang bei der Anlandung nach Arten zu wiegen. Die Anlandung von unsortierten Arten ist nur unter strengen Auflagen erlaubt, einschließlich des Wiegens durch Systeme, die von den Behörden der Mitgliedstaaten betrieben oder kontrolliert werden. Dies wird sich auf viele Direktverkaufssysteme auswirken, bei denen Fisch von kleinen Schiffen noch auf See verkauft wird und die Fänge bei der Anlandung an die Käufer versandt werden. Kleine Marktteilnehmer müssen auch die strengen neuen Bestimmungen über Verstöße und Sanktionen beachten, darunter ein neues Strafpunktesystem.
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass "alle Schiffe, auch solche unter 12 m Länge, müssen mit einem Ortungssystem ausgestattet sein", und dass "alle Fischereifahrzeuge unter 12 m Länge müssen ihre Fänge elektronisch melden".
Bemerkenswert an dem Vorschlag ist auch die Streichung der Ausnahme von der Meldung von Fängen von weniger als 50 kg in den Logbüchern. Laut der GD Mare ist diese Ausnahme "bis zu 350.000 t Fisch übrig bleiben könnten, was 6% der derzeit gemeldeten Fänge von EU-Fischereifahrzeugen entspricht, unerklärt".
LIFE begrüßt, dass in dem Vorschlag anerkannt wird, dass "Die handwerkliche Fischerei spielt in der Union eine wichtige Rolle, sowohl in biologischer als auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.. LIFE stimmt auch zu, dass "Es ist wichtig zu kontrollieren, dass die Fangtätigkeiten und der Fischereiaufwand kleinerer Schiffe mit den Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik übereinstimmen."
LIFE drängt jedoch darauf, dass die Anforderungen für elektronische Meldungen an die Gegebenheiten der kleinen Fischerei angepasst werden. Die Bedingungen an Bord kleinerer Schiffe, insbesondere bei ungünstigen See- und Wetterverhältnissen, sind in den meisten Fällen nicht günstig für Multitasking und Manipulationen an kleinen Geräten, die sowohl Geschicklichkeit als auch Präzision erfordern.
In dem neuen Vorschlag wird hervorgehoben, dass "Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, alle Fischereifahrzeuge zu verfolgen, auch Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 12 Metern. und dass "Bei Schiffen mit einer Länge von 12 Metern ist es jetzt möglich, mobile Geräte zu verwenden, die weniger teuer und einfach zu bedienen sind."
Was die Berichterstattung anbelangt, so wird in dem Vorschlag auch Folgendes festgestellt: "Jede zusätzliche Belastung für kleine Marktteilnehmer (Kleinfischer) wird durch die Einführung einfacher und kosteneffizienter Meldesysteme für Fischereidaten vermieden, die die Vorteile erschwinglicher und weit verbreiteter Mobiltelefontechnologien nutzen."
So weit, so gut.
Ein großer Grund zur Sorge ist jedoch, dass eine von der GD Mare unter der Schirmherrschaft von EASME in Auftrag gegebene Studie "Prüfung von Konzepten für die elektronische Überwachung von Kleinflotten (SSF) und Vorschläge für bewährte Verfahren in diesem Bereich" wurde gestrichen. Die Ergebnisse dieser Studie sollten in die Verfeinerung der neuen Fischereikontrollverordnung einfließen, eine Bestandsaufnahme der verschiedenen erschwingliche und weit verbreitete Mobilfunktechnologienund maßgeschneiderte technologische Lösungen für die Probleme bei der Berichterstattung im Rahmen des SSF angewandt. In Ermangelung einer offiziellen Erklärung kann man nur spekulieren, warum diese Studie fallen gelassen wurde und ob dies mit der unangemessenen Eile zu tun hat, mit der diese neue Verordnung durchgesetzt wird.
Der Vorschlag ist in dieser Hinsicht zum Scheitern verurteilt, es sei denn, es wird ein stärker von unten nach oben gerichteter Ansatz für elektronische Logbücher für SSF verfolgt, einschließlich Erprobungen auf See, Ausbildungskursen und finanzieller Unterstützung für SSF-Betreiber bei der Installation, Wartung und Nutzung geeigneter Geräte.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Absichten der Kommission zwar gut gemeint sein mögen, dass wir aber zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts weit davon entfernt sind, Zugang zu den oben genannten "einfache und kosteneffiziente Meldesysteme für Fischereidaten, die erschwingliche und weit verbreitete Mobiltelefontechnologien nutzen". Es ist auch offensichtlich, dass es derzeit kein schiffsgestütztes System auf See gibt, das mit den landgestützten Verwaltungsservern "kommunizieren" kann.
Der Top-Down-Ansatz wird in Artikel 15.2 hervorgehoben, der besagt, dass: Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union mit einer Länge über alles von weniger als 12 Metern übermittelt auf elektronischem Wege die Informationen gemäß Artikel 14 nach Abschluss des letzten Fangeinsatzes an die zuständige Behörde ihres Flaggenmitgliedstaats und vor dem Einlaufen in den Hafen.
SSF müssen auch die Vorschrift erfüllen, dass alle Schiffskategorien im Logbuch Angaben über verlorenes Fanggerät machen müssen, einschließlich der Art des verlorenen Fanggeräts, des Datums und der Uhrzeit, zu der das Gerät verloren ging, der Position, an der das Gerät verloren ging, und der Maßnahmen, die zur Bergung des Geräts ergriffen wurden. Schiffe mit einer Länge von weniger als 12 m müssen außerdem die für die Bergung von verlorenem Fanggerät erforderliche Ausrüstung an Bord mitführen.
Bei größeren Schiffen unter 12 Metern Länge, die über ein Deck, einen Stromanschluss und ein gut geschütztes Steuerhaus verfügen, das von den Bereichen, in denen das Fanggerät umgeschlagen wird, entfernt ist, kann dies relativ leicht eingehalten werden. In der Regel sind kleine Schiffe in Europa jedoch 5 bis 7 Meter lang und wiegen etwa 3 GT. Diese Schiffe verfügen möglicherweise nicht über ein Deck, haben wahrscheinlich keinen Stromanschluss und bieten kaum einen geschützten Raum außerhalb des Bereichs, in dem das Fanggerät bearbeitet wird. Die Bedienung eines mobilen Geräts, auch wenn es noch so erschwinglich oder weit verbreitet ist, auf einer beweglichen Plattform unter solchen Bedingungen mit nassen und rutschigen Handschuhen und der anderen Hand an der Pinne ist, gelinde gesagt, eine echte Herausforderung.
Solche Maßnahmen lassen sich am einfachsten und effektivsten an Land durchführen, und wahrscheinlich am besten am Ort und/oder zum Zeitpunkt des Verkaufs. Es ist eindeutig unpraktisch, dass alle Schiffe Waagen mit sich führen, selbst wenn deren Betrieb auf einem kleinen Boot möglich wäre, so dass diese Anforderung auf einer Schätzung des Gewichts der verschiedenen Arten an Bord vor der Anlandung beruht. LIFE fragt sich daher, welchen Nutzen die Meldung von Fängen "auf See" für die Regulierungsbehörde haben könnte - und welche Art von Geräten vorgeschlagen wird, damit die Betreiber von SSF ihre Fangdaten protokollieren können.
Die Verordnung bezieht sich auf alle Schiffe des kleinen Sektors. Dieser Sektor umfasst fast 62 000 Schiffe in ganz Europa, von den kleinsten griechischen Inseln bis zu den nördlichsten Archipelen. Woher soll trotz der oben genannten Herausforderungen die Infrastruktur kommen, und wer soll sie bezahlen, um die schiere Menge an Daten über die Bewegungen einzelner Schiffe, den Verlust von Fanggeräten, die Fangmeldungen und die anschließenden Anlandeerklärungen zu verarbeiten?
Und was passiert, wenn sie kaputt geht? Die Vergangenheit hat gezeigt, dass schiffsgestützte Technik weniger zuverlässig ist als ihre Pendants auf dem Land. Was passiert mit dem Fischer im Falle eines technischen Defekts? Darf er dann noch den Hafen oder die Bucht verlassen, und wie sieht es in den Regionen in äußerster Randlage mit der praktischen Möglichkeit aus, die Ausrüstung in kurzer Zeit zu reparieren?
Es braucht keinen Vorschlaghammer, um eine Nuss zu knacken. LIFE drängt daher darauf, dass auf der Grundlage der bisherigen beträchtlichen Erfahrungen der SSF mit mobilen Technologien mehr darüber nachgedacht wird, wie die Meldeverfahren an die Gegebenheiten der SSF-Einsätze angepasst werden können. In den letzten Jahren haben sich die Mobiltechnologien sprunghaft entwickelt, ebenso wie der Einfallsreichtum der SSF bei der Nutzung und Anwendung von APPs und SMS für ihre Bedürfnisse, sei es für die Sicherheit auf See, den Zugang zu webbasierten Daten, den Betrieb ihrer Unternehmen oder die Kommunikation mit den Märkten.
Mobile Technologien, EMS, APPs und SMS in Verbindung mit webbasierten Systemen bieten eine Fülle von Möglichkeiten, die Berichterstattung zu verbessern, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und den Bedarf von Fischereibetrieben an Echtzeitinformationen, Notrufen, Marktinformationen und der Aufzeichnung von Daten für den privaten Gebrauch zu decken.
Bei der Umsetzung einer geänderten Fischereikontrollverordnung müssen jedoch realistische Ziele und Fristen gesetzt und ein flexibler Bottom-up-Ansatz verfolgt werden, um sicherzustellen, dass die gesamte Palette der von der SSF durchgeführten Vorgänge die Ziele eines guten Fischereimanagements erfüllen kann, indem sie die erforderlichen Daten rechtzeitig und in dem gewünschten Format liefert. Wie wirksam und einfach die neuen mobilen Technologien auch sein mögen, ohne eine wirksame Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) zwischen der mobilen Technologie und dem Server, der die Fangdaten aufzeichnet, und ohne die erforderliche Infrastruktur, um die Datenströme überhaupt verarbeiten zu können, wird die Verordnung eher ein Hindernis sein als ein Wegweiser für ein wirksames und effizientes Fischereimanagement in Europa.
Nicht zuletzt sollen die Verfahren im Falle eines Verstoßes verschärft und einheitliche Mindeststrafen festgelegt werden. Parallel dazu soll ein neues Punktesystem eingeführt werden, das eine wirksame Abschreckung gegen die schädlichsten Verhaltensweisen gewährleisten soll, die zur Aussetzung oder zum Entzug der Fanglizenz oder des Rechts, ein Schiff zu führen, führen können.
Was einen schweren Verstoß darstellt, hängt von der Schwere des betreffenden Verstoßes ab und ist von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats zu bestimmen. Es werden 17 Tätigkeiten aufgeführt, die als schwere Verstöße gelten. Es bleibt den Behörden der Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, ob weitere 9 Tätigkeiten je nach ihrer Schwere als schwere Verstöße zu behandeln sind, darunter "Nichteinhaltung der Verpflichtung zur genauen Aufzeichnung und Meldung von Daten über die Fangtätigkeit, einschließlich der über das Schiffsüberwachungssystem zu übermittelnden Daten und der Vorankündigungen".
LIFE befürchtet, dass die kleinsten Fischereibetriebe aufgrund der Schwierigkeiten, die die kleinen Fischereifahrzeuge bei der Einhaltung der neuen Meldevorschriften haben, zu Unrecht kriminalisiert werden könnten. Wir wünschen uns mehr Zuckerbrot in Form von Zuschüssen und Schulungen und weniger Peitsche in Form von Sanktionen und Strafverfahren, um kleine Fischereibetriebe in die regulative GFP einzubeziehen.
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Ermittlungen wegen Betrugsverdachts bei Pulse Fishing
Offizielle PR in EN/FR/NL/PL/ES/DE/ITA
14. Juni 2018
23 Umwelt-NGOs und Organisationen, die Fischer aus Frankreich, Deutschland und den Niederlanden vertreten,
und das Vereinigte Königreich einen förmlichen Antrag an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gestellt, eine Untersuchung durchzuführen
ob es im Zusammenhang mit der niederländischen Fischerei mit elektrischen Schleppnetzen zu Betrug gekommen ist.
Hier finden Sie die offizielle PR auf Englisch
23 Umweltorganisationen und Vertreter von Fischzüchtern aus Frankreich, Deutschland, Irland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich fordern das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) auf, eine Untersuchung über die französische Elektrofischerei wegen Betrugsverdachts einzuleiten.
Accédez au Communiqué de Presse officiel en Français ici
23 Milieu-NGO's und -Organisationen namens vissers uit Frankrijk, Duitsland, Nederland en het Verenigd Koninkrijk een officieel verzoek ingediend bij het Europese Bureau voor Fraudebestrijding -OLAF- om een onderzoek te start naar het vermoeden van fraude in de Nederlandse pulsvisserij.
Bekijk hier het officiële persbericht in het Nederlands
23 organizacji ekologicznych i organizacji reprezentujących rybaków z Francji, Niemczech, Holandii i Wielkiej Brytanii złożyło formalny wniosek do Europejskiego Urzędu ds. Zwalczania Nadużyć Finansowych, w skrócie OLAF,
o wszczęcie dochodzenia w sprawie podejrzenia o nadużycia finansowe holderskich rybaków poławiających prądem.
Uzyskaj dostęp do oficjalnej informacji prasowej w języku Polskim
23 ONG-Ökologen und Fischereiorganisationen aus Frankreich, Deutschland, den baltischen Staaten und dem Vereinigten Königreich haben eine offizielle Petition an das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) gerichtet, damit eine Untersuchung über den Verdacht auf Betrug in der neuseeländischen Fischerei eingeleitet wird.
Acceda al comunicado de prensa oficial en Español aquí
23 Umweltschutzorganisationen und Fischereiverbände aus Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und dem
Das Vereinigte Königreich hat heute beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung, kurz OLAF, einen förmlichen
Antrag auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Betrug in der niederländischen Elektrofischerei gestellt.
Greifen Sie hier auf die offizielle Pressemitteilung in Deutscher Sprache zu
23 ONG und Umweltorganisationen, die die Fischerei in Frankreich, Deutschland, den Bassländern und der Bretagne vertreten, haben eine formelle Anfrage an das Europäische Amt für den Schutz der Meeresumwelt gestellt.
come OLAF, affinché conduca un'indagine su una sospetta frode nella pesca elettrica olandese.
Accedi al comunicato stampa ufficiale in Italiano qui
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Die Kontrollverordnung
Der Teufel steckt im Detail
Bristol, 6. Juni 2018
Jeremy Percy
Die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission, die unter der URL abrufbar sind: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=COM:2018:368:FIN&from=EN zusammen mit der Hintergrunddokumentation, die eine recht nützliche Frage- und Antwortliste enthält, für Details siehe: https://ec.europa.eu/fisheries/questions-and-answers-%E2%80%93-revision-eu-fisheries-control-system_en die Ziele der EU für ein deutlich "verbessertes" System für die Kontrolle, Überwachung und Durchsetzung der EU-Fischereiflotte unmissverständlich beschreiben.
Der Abschnitt "Fragen und Antworten" veranschaulicht die Entschlossenheit der Kommission, die Kontrollverordnung zu aktualisieren und zu verschärfen. Im Abschnitt "Fragen und Antworten" heißt es zur Begründung "Das derzeitige Fischereikontrollsystem spiegelt Kontrollstrategien, -methoden und -herausforderungen von vor mehr als 10 Jahren wider und ist nicht in der Lage, den aktuellen und künftigen Bedarf an Fischereidaten und Flottenkontrolle effektiv zu decken, um der ständigen Weiterentwicklung von Fangpraktiken und -techniken gerecht zu werden. Außerdem bietet es nicht die nötige Flexibilität, um moderne und kostengünstigere Kontrolltechnologien und Datenaustauschsysteme zu nutzen.
Nicht zuletzt fördert das derzeitige System nicht gerade eine Kultur der Rechtstreue, und bei der Umsetzung der geltenden Durchsetzungsvorschriften sind erhebliche Lücken entstanden, die eine Überarbeitung rechtfertigen.......... Eine Durchsetzungsregelung mit abschreckenden, verhältnismäßigen und wirksamen Sanktionen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die GFP und ihre Erhaltungsmaßnahmen eingehalten werden".
Starker Tobak! Was bedeutet das nun für die britischen Fischer im Allgemeinen und die kleine Flotte im Besonderen?
Es bedeutet, dass sich die Dinge ändern werden, und zwar drastisch.
In Zukunft werden elektronische Meldungen für ALLE Fischereifahrzeuge, unabhängig von ihrer Größe, obligatorisch sein, ebenso wie die Verpflichtung, Fänge VOR der Anlandung zu melden.
Nochmals, aus dem Vorschlag: "Für die kleineren Schiffe ist es heute möglich, mobile und andere Arten von Ortungsgeräten zu verwenden, die erschwinglich und einfach zu bedienen sind. Außerdem sollten alle Fänge elektronisch verbucht und gemeldet werden, unabhängig von der Größe des Schiffes und der Menge des gefangenen Fisches.
Die papiergestützte Berichterstattung wird daher schrittweise eingestellt und die derzeitigen Ausnahmeregelungen werden aufgehoben.
Der Vorschlag bleibt jedoch insofern technologisch neutral, als er nicht die Verwendung einer bestimmten Technologie vorschreibt. Spezifische Anwendungen müssen auf die verschiedenen Bedürfnisse und Akteure zugeschnitten werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Interoperabilität erforderlich ist.
Alle Bestimmungen werden in einem einzigen Rechtsakt enthalten sein: der Kontrollverordnung. Das Durchsetzungssystem wird es ermöglichen, Fischer in der gesamten EU gleich zu behandeln, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind oder anlanden".
Wir werden also in der gesamten EU gleich behandelt, auch wenn es für jeden Mitgliedstaat einen gewissen Spielraum gibt, um seine eigenen Systeme anzupassen. Viel Glück dabei!
Ebenso wird die derzeitige Ausnahmeregelung für die Nichtmeldung von Fängen unter 50 kg gestrichen [die EU schätzt, dass dadurch EU-weit bis zu 350.000 Tonnen Fisch angelandet werden können, die nicht gemeldet werden]. Es scheint jedoch, dass die derzeitige Erlaubnis für den Direktverkauf von Fisch an private Käufer bestehen bleibt: ["Die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit gelten nicht für kleine Mengen von Fischereierzeugnissen, die direkt von den Fischereifahrzeugen an die Verbraucher verkauft werden.]
Neue Regeln für die Meldung verlorener Fanggeräte werden vorgeschlagen: "Die Meldung des Verlusts von Fanggeräten erfolgt über das so genannte Fischereilogbuch, das den zuständigen Behörden elektronisch übermittelt wird. Da der Verlust von Fanggeräten jede Kategorie von Fischereifahrzeugen unabhängig von ihrer Größe betreffen kann, müssen die Meldungen über das Logbuch von allen Kategorien von Schiffen vorgenommen werden. Alle Fischereifahrzeuge müssen außerdem die für die Bergung von verlorenem Fanggerät erforderliche Ausrüstung an Bord mitführen.".
Mit diesem Element wird offenbar durch die Hintertür die Verpflichtung eingeführt, zu registrieren, wie viel Fanggerät ein Fischer mit sich führt und ausbringt sowie wie viel davon verloren geht und wieder eingeholt wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Schleppnetz, eine Langleine, einen Topf oder ein Netz handelt.
Es bleibt also abzuwarten, inwieweit gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen werden, nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten, denn es ist klar, dass Die derzeitige "Durchsetzung" ist sehr unterschiedlich, je nachdem, wo Sie angeln.
Und wenn Sie glauben, dass die Vorschläge den kommerziellen Fischern Probleme bereiten und Widerstand hervorrufen werden, so wird dieser wahrscheinlich nicht annähernd so lautstark ausfallen wie der Widerstand der Freizeitfischer, die auf der Grundlage dieser Bestimmungen registriert und lizenziert werden sollen: "In der EU gibt es schätzungsweise 8 bis 10 Millionen Freizeitfischer, aber die Fänge aus der Freizeitfischerei sind heute immer noch weitgehend unbekannt, weil es an geeigneten Kontrollmaßnahmen mangelt". Mitgliedsstaaten "...... wird in der Lage sein, zuverlässige Daten über Fänge und Praktiken zu sammeln". Und wer all diese Millionen von Anglern, die über die europäischen Küsten verstreut sind, überwachen und durchsetzen soll, wird ebenfalls eine "Herausforderung" sein, wenn dies überhaupt möglich ist.
Die Liste der schweren Verstöße wird aktualisiert und unabhängig von der Größe des Schiffes oder der Menge des Fisches gezahlt. Wir können also davon ausgehen, dass es keine Rolle spielt, ob Sie einen Fisch zu viel oder tausend Tonnen zu viel haben, die Strafe wird dieselbe sein?
Oh, und es wird Videoüberwachung auf Booten geben, die ein bestimmtes Rückwurfrisiko aufweisen.
Diese Vorschläge, bei denen es sich in diesem Stadium nur um Vorschläge handelt, werden angesichts des klaren Ziels der Kommission, die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen, große Bedenken hervorrufen. Es bleibt abzuwarten, wie viel von der Technologie tatsächlich funktionieren wird. Es wird eine ein völlig neues System elektronischer Berichtsstrukturen die unbedingt in der Lage sein müssen, miteinander und mit den zentralen Servern auf lokaler, nationaler und EU-Ebene zu kommunizieren, und das ist derzeit noch nicht einmal möglich. Die Datenmenge, die durch den Äther fliegt, wird enorm sein, vor allem wenn man bedenkt, wie viele kommerzielle und Freizeitaktivitäten an einem bestimmten Tag stattfinden. Es bleibt abzuwarten, wer die Zeit und die Ressourcen haben wird, um diese Datenmenge zu sichten.
Und wird der Brexit die britischen Berufs- und Freizeitfischer vor diesen neuen Anforderungen schützen? Wetten Sie nicht darauf!
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ICES-Gutachten 2019 für die Ostsee
Unruhige Gewässer, für die echte Lösungen gefunden werden müssen
Warschau, 6. Juni 2018
Marcin Ruciński
Am 31. Mai hat der ICES seine jährlichen Fangempfehlungen für die wichtigsten Ostseebestände veröffentlicht, die den Entscheidungsträgern bei den Verhandlungen über die Fangmöglichkeiten für 2019 als Richtschnur dienen werden. LIFE wirft einen ersten Blick auf die ICES-Empfehlungen und stützt sich dabei auf die ersten Ansichten und Kommentare unserer Mitglieder. Weitere Vorschläge werden wir zu einem späteren Zeitpunkt im Zuge unserer internen Diskussionen vorlegen.
Kabeljau: eine Geschichte von zwei Krisen
Die Dorsch der östlichen Ostsee befindet sich nun eindeutig in einer tiefen Krise, und es sind weitreichende Maßnahmen erforderlich. Der Bestand leidet unter vielen Problemen, von denen die Wissenschaftler folgende aufzählen: illegale und nicht gemeldete Rückwürfe, die trotz eines umfassenden Verbots fortbestehen, Änderungen an mobilen Fanggeräten, die zu einem hohen Anteil untermaßiger Fische in den Fängen führen, Nahrungsmangel aufgrund des intensiven pelagischen Fischereiaufwands im Verbreitungsgebiet des Kabeljaus, anoxische Gebiete, die das Laichen in anderen Gebieten als der Bornholm-Tiefe behindern, ein Mangel an großen Fischen im Bestand, der sich positiv auf den Laicherfolg auswirkt, und die Auswirkungen einer wachsenden Kegelrobbenpopulation. Die TAC ist seit 2010 nicht mehr vollständig ausgeschöpft worden und hat keine einschränkende Wirkung auf die Fischerei. Es liegt auf der Hand, dass die Manager nach Lösungen außerhalb des üblichen Instrumentariums suchen müssen, um dem Kabeljau wieder auf die Beine zu helfen. Dazu sollten gehören:
- das Problem der illegalen Rückwürfe zu lösen und die dafür verantwortlichen Praktiken ein für alle Mal zu beenden;
- strenge, wirksam durchgesetzte Maßnahmen zum Schutz des Kabeljaulaichs, insbesondere in der Bornholmtiefe;
- Überwindung des Nahrungsmangels beim Kabeljau durch Verlagerung zumindest eines Teils des pelagischen Fischereiaufwands nördlich der Untergebiete 25 und 26.
LIFE ist nun dabei, detaillierte Vorschläge für diesen wichtigen Bestand in Form eines Aktionsplans auszuarbeiten.
Die Dorschbestand der westlichen Ostsee und verwandte Die Gutachten zeigen deutliche Anzeichen für eine Verbesserung nach der Krise von 2016, und zwar auf der Grundlage des starken Jahrgangs 2016 und der hohen Bestandsproduktivität, die der ICES anhand der relativ großen "Breite" der Fmsy-Bereiche angenommen hat. Allerdings ist der Jahrgang 2016 von zwei Jahren mit sehr geringer Rekrutierung in den Jahren 2015 und 2017 umgeben; der letzte von ihnen ist der niedrigste in den Aufzeichnungen. Daher ist es absolut vorrangig, bei der Erhöhung der TAC Vorsorge zu treffen.
Hering: eine tragische Überraschung im Westen, rückläufige Bestände im Osten
Die Westlicher Ostseehering Bestandsempfehlungen ist eine tragische Überraschung, vor allem angesichts einer guten Frühjahrsfangsaison für diesen Bestand, die gerade zu Ende gegangen ist. Der Lebensunterhalt vieler Kleinfischer, die von diesem Bestand abhängen, ist durch die Null-Fang-Empfehlungen unmittelbar bedroht. Wir stellen fest, dass die wichtigsten Bestandsreferenzwerte (Blim, MSY Btrigger) als Ergebnis des diesjährigen Benchmarking der Gutachten nach oben korrigiert wurden. Dies muss genau erklärt werden, da die Schätzungen für die Rekrutierung und die SSB in den Gutachten nach unten korrigiert wurden.
Weiter östlich, in der Zentraler Ostseehering Auch den Beständen geht es nicht gut, wie die enttäuschenden Ergebnisse der Heringssaison zumindest in den Küstengewässern zeigen. Auch hier ist die Abhängigkeit vom Jahrgang 2014 ein Grund zur Sorge.
Sprotte
Der ICES rät, einen räumlichen Bewirtschaftungsplan für die Sprottenfischerei in Betracht zu ziehen, und LIFE schließt sich dieser Empfehlung nachdrücklich an. Es ist höchste Zeit, dass zumindest ein großer Teil des Fischereiaufwands für Sprotten nördlich der Untergebiete 25-26 verlagert wird, was durch einfache Quotenmanagementlösungen leicht zu bewerkstelligen ist. Die Überwindung des Nahrungsmangels beim Dorsch ist ein wichtiges Anliegen für das gesamte Ökosystem der Ostsee und muss für die Bewirtschafter eine Priorität sein.
Alle Bestände
Bei der Anwendung der erforderlichen Kürzungen sollten die Verwalter berücksichtigen, dass den kleinen Fischereigemeinden, die von ihren traditionellen Fanggründen abhängig sind und nicht wie ihre größeren Brüder die Möglichkeit haben, sich einfach in andere Fanggründe abzusetzen, ausreichende Quoten zur Verfügung gestellt werden müssen.
Überblick über das Ökosystem: ein sehr nützliches Instrument, das weiter ausgearbeitet werden muss
Wir danken dem ICES dafür, dass er den traditionellen jährlichen Gutachten einen Kontext gibt, der über die mathematischen Modelle und die auf dem MSY- oder Vorsorgeansatz basierenden Zahlen und die damit verbundenen Fragen hinausgeht. Neben der Einordnung der Fischerei in das umfassendere Ökosystem ist es für die Entscheidungsträger auch wichtig, die Fischerei als integralen Bestandteil eines breiteren maritimen Sektors und von Maßnahmen zur Entwicklung der blauen Wirtschaft zu betrachten. Im Rahmen dieses Konzepts müssen die kleine Fischerei und ihre Rolle bei der Sicherung des Lebensunterhalts und ihres Beitrags zur Wirtschaft und zum kulturellen Erbe der lokalen Küstengemeinden in der gesamten Ostsee deutlicher herausgestellt und verstanden werden.
LIFE ist dem ICES dankbar, dass er daran erinnert hat, dass der Fischereiaufwand mit Kiemennetzen für bestimmte Wasservogelarten ein Problem darstellen kann, wenn er nicht auf regionaler oder lokaler Ebene in einem korrekten zeitlichen und räumlichen Zusammenhang angegangen wird. Wir sind bereit, gemeinsam mit dem ICES nach Lösungen zu suchen, die am besten auf die Bedürfnisse der lokalen Ökosysteme und der von ihnen abhängigen Fischereigemeinschaften zugeschnitten sind, um das Problem positiv zu bewältigen. Einige unserer Mitglieder können Beispiele für kooperative Ansätze nennen, die andernorts, in der Ostsee und darüber hinaus, erfolgreich in der Praxis angewandt werden und eine nützliche Anregung sein könnten. So hat ein neues Pinger-System, das in Zusammenarbeit mit Fischern in deutschen Gewässern getestet wurde, den Beifang von Schweinswalen um mehr als 70 % verringert.
Wir sind auch bereit, unsere enge Zusammenarbeit mit BirdLife International auszubauen.[1] um die genannten Probleme anzugehen. Wir wären auch für eine Zusammenarbeit mit dem ICES dankbar, um die Daten über den tatsächlichen Kiemennetz-Fischereiaufwand zu prüfen, da dieser in letzter Zeit in vielen kleinen Fischereigemeinden der Ostsee deutlich zurückgegangen ist.
Viel besorgniserregender finden wir jedoch, dass der Ökosystem-Überblick des ICES die Auswirkungen bestimmter Raubtiere, insbesondere der Kegelrobbe und des schwarzen Kormorans, auf die Fischbestände und insbesondere die handwerkliche Fischerei in der Region mit keinem Wort erwähnt. Es gibt eine Reihe von Initiativen, um konstruktive Lösungen für dieses wichtige Problem zu finden, das für viele kleine Fischereigemeinden in der Ostsee schwer wiegt[2]Dies hätte auch in dem ICES-Dokument erwähnt werden müssen.
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[1] Unser gemeinsames Schreiben finden Sie hier https://lifeplatform.eu/wp-content/uploads/2017/11/JointLetter-BirdLife-LIFE.pdf
[2] Aufzeichnungen der jüngsten Diskussionen über die Auswirkungen der Raubtiere finden Sie hier (BSAC) http://www.bsac.dk/getattachment/Meetings/BSAC-meetings/Executive-Committee-and-sub-group-on-ecosystem-bas/BSACreportEBMsubgroup031017EXCEPTSALMONFINAL.pdf.aspx?lang=en-GB , Punkt 2 und hier (HELCOM) https://portal.helcom.fi/meetings/FISH%208-2018-509/MeetingDocuments/Outcome%20of%20FISH%208-2018.pdf Punkte 7.9.-7.12. Darüber hinaus wurde ein transnationales Kooperationsprojekt von den FLAG durchgeführt https://balticfisheries.com ist erwähnenswert