Roter Thun im Mittelmeer: Gute Nachrichten werden von einer dunklen Wolke überschattet.
Barcelona, 31. Mai 2016
LIFE-Plattform
Die GD Mare hat kürzlich die Eröffnung der Fangsaison für Roten Thun angekündigt (http://ec.europa.eu/newsroom/mare/itemdetail.cfm?type=880&typeName=Press%20Release&item_id=31694). Doch hinter dieser guten Nachricht verbirgt sich eine eine düstere Geschichte über soziale Ungerechtigkeit und verpasste Chancen. Hunderte von polyvalenten Kleinfischern im Mittelmeer, die traditionell während einer zwei- bis dreimonatigen Saison mit Handleinen auf Roten Thun fischten, wobei jeder Fischer im Durchschnitt nur einen einzigen Fisch fängt, sind effektiv von der Fischerei ausgeschlossen.
Es werden immer wieder Fälle bekannt, in denen kleinere Fischer von den Behörden diskriminiert werden. unfaire Quotenzuteilung Systeme in der EU, die der Nachhaltigkeit und der sozialen Gerechtigkeit zuwiderlaufen. Nirgendwo ist dies mehr der Fall als im Fall des Roten Thunfischs im Mittelmeer.
Artikel 17 der Gemeinsamen Fischereipolitik - GFP-Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 - verlangt, dass die Staaten bei der Aufteilung der Fangmöglichkeiten "transparente und objektive Kriterien, einschließlich solcher ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Art" anwenden. Von allen in dem Artikel aufgeführten möglichen Kriterien verwenden die Mitgliedstaaten jedoch weiterhin historische Rekorde fast ausschließlich zur Zuteilung von Quoten. In der Vergangenheit waren Kleinfischer in den meisten Fällen nicht verpflichtet, Fangaufzeichnungen zu führen, so dass sie ungerechtfertigt diskriminiert gegen dieses System.
In Artikel 17 werden die Mitgliedstaaten außerdem aufgefordert, "Fischereifahrzeugen, die selektives Fanggerät einsetzen oder Fangtechniken mit geringeren Umweltauswirkungen wie geringerem Energieverbrauch oder geringerer Schädigung von Lebensräumen anwenden", im Rahmen der ihnen zugeteilten Fangmöglichkeiten Anreize zu bieten. Eine solche Bestimmung könnte genutzt werden, um in kleinem Umfang belohnen, umweltverträgliche und sozial bedeutsame Fischereiaktivitäten, aber es bleibt untätig.
Die Umsetzung der potenziell revolutionären Bestimmungen von Artikel 17 erfordert jedoch den politischen Willen, von einem "Business as usual"-Ansatz abzuweichen. In der Vergangenheit war die GFP gegenüber der handwerklichen Fischerei blind. Das bedeutet, dass sie sich auf die Regulierung der Fischerei mit mobilen Fanggeräten in größerem Maßstab konzentriert hat. So wurden immer wieder kleinere Fischereibetriebe, die nur geringe Auswirkungen auf die Umwelt haben, trotz ihrer sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile benachteiligt.
Thunfisch: ein leuchtendes Beispiel in einem düsteren Mittelmeer.
Im Mittelmeer leuchtet die Erholung der Bestände von Rotem Thun vor dem düsteren Hintergrund einer außer Kontrolle geratenen Überfischung. Generell sind die Fischbestände im Mittelmeer stark dezimiert, wobei 93% der bewerteten Bestände überfischt sind.
Im Jahr 2006 glaubte man, dass der Rote Thun kurz vor dem Aussterben steht. Aussterben. Auch wenn es noch zu früh ist, um zu sagen, dass die Bestände an Rotem Thun im Atlantik nun ein nachhaltiges Niveau erreicht haben, so sind die Anzeichen für ihre Erholung doch ein gutes Zeichen für die Dutzenden von kommerziellen Fischbeständen im Mittelmeer, die sich in der Flaute befinden.
Wissenschaftliche Gutachten weisen darauf hin, dass sich die Bestände an Rotem Thun erholen. Dies hat die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) - das internationale Gremium, das für die Regulierung der Fischerei auf Thunfisch im Atlantik (einschließlich des Mittelmeers) zuständig ist - dazu veranlasst, eine 60% Erhöhung der Gesamt-TAC für Roten Thun im Dreijahreszeitraum 2015 bis 2017. Daher beträgt die europäische TAC für Roten Thun im Jahr 2016 11.203 Tonnen.
Die ICCAT-Entscheidung stützt sich auch auf Verbesserungen bei der Kontrolle illegale, nicht gemeldete und unregulierte Fischerei (IUU) dank des Einsatzes neuer Technologien und internationaler Zusammenarbeit sowie einer Reihe von Bewirtschaftungsmaßnahmen, die seit 2006 im Rahmen eines Wiederauffüllungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer verabschiedet wurden.
Die Schattenseite dieser guten Nachricht ist, dass die Fischereibetriebe, die sich am stärksten auf die Ressource ausgewirkt haben und dies auch weiterhin tun, belohnt werden mit zusätzliche Quote - genau das Gegenteil von dem, worum es in Artikel 17 gehen sollte. Unterdessen werden die kleinen Fischer im Mittelmeer, die mit bemerkenswerten Ausnahmen schon seit Urzeiten Thunfisch fangen, in die Enge getrieben. die bei dieser großen Quotenvergabe nicht berücksichtigt wurden. Diese kleineren Operationen haben minimale Auswirkungen auf die Ressource, können aber für die von der Fischerei abhängigen Gemeinden erhebliche soziale und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.
Die Nutznießer sind im Wesentlichen die großen Ringwadenfischer, die Thunfisch lebendig fangen, um ihn zu mästen - eine relativ neue kommerzielle Tätigkeit, die auf die Verwendung kleiner pelagischer Arten als Futtermittel angewiesen ist. Viele dieser kleinen pelagischen Arten werden überfischt, vor allem im Mittelmeer.
Es gibt auch besorgniserregende Anzeichen dafür, dass durch die Vergabe von Quoten an große Fischereiunternehmen eine öffentliche Ressource in eine Ware in Privatbesitz umgewandelt wird, und zwar durch individuelle (oder schiffsbezogene) übertragbare Quoten (ITQs). So erlauben die spanischen Gesetze nun die vorübergehende oder dauerhafte Übertragung von Thunfischquoten zwischen Schiffen mit Zugang zum Thunfischfang, was dazu führen könnte, dass sich die für große und mittlere Schiffe zugeteilten Quoten in den Händen eines einzigen Unternehmens konzentrieren. wenige Unternehmenund zu spekulativen Investitionen und Handel mit Thunfischquoten führen.
LIFE lehnt ein solches Modell zur Aufteilung der Fangrechte ab, ob im Mittelmeer oder anderswo. Die Fischerei ist ein globales Erbe, und es liegt in der Verantwortung der nationalen Regierungen und nicht der privaten Unternehmen, zu regeln, wer Zugang zu diesen natürlich erneuerbaren Ressourcen hat und sie nutzt. Die Vermarktung von Fischbeständen durch ITQs und ähnliche marktorientierte Fischereimanagementinstrumente ist weder fair noch nachhaltig.
LIFE fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, Artikel 17 der GFP anzuwendensowohl nach dem Buchstaben als auch nach dem Geist des Gesetzes. Dies bedeutet, dass Artikel 17 so angewandt werden muss, dass die Förderung einer verantwortungsvollen und sozialverträglichen Fischerei unterstützt wird. Die kostenlose Vergabe von Fischereirechten an eine kleine Zahl von zunehmend wohlhabenden und mächtigen Fischereiunternehmen hat die Mehrheit der Flotte entrechtet und macht aus einer öffentlichen Ressource eine Ware in Privatbesitz.