Französische Justiz entscheidet gegen Entscheidung über Zuteilung von Blauflossenthunfischquoten
Lang erwarteter Sieg vor Gericht für französische und europäische Kleinfischer.
Port la Nouvelle, 29. Juli 2021,
Nach einer scheinbar endlosen Wartezeit von mehr als vier Jahren hat die französische Justiz endlich zugunsten der Gewerkschaft der Kleinfischer aus der Region Okzitanien (Syndicat professionnel des pêcheurs petits métiers d'Occitanie (SPMO)) entschieden. Die SPMO und drei weitere Interessengruppen¹ (CDPMEM du Var, Prud'homie de la Ciotat und Plate-forme de la petite pêche artisanale française) haben eine Sammelklage eingereicht. Die LIFE-Plattform (Low Impact Fishers of Europe) unterstützte dieses Verfahren finanziell und moralisch, um sicherzustellen, dass die Anliegen anderer kleiner Fischer in der EU, die mit ähnlichen Schwierigkeiten beim Zugang zu Fischereirechten konfrontiert sind, vertreten wurden.
Der Fall ist wichtig, denn das Urteil des Richters bei der Anhörung vor dem Verwaltungsgericht Montpellier hat Auswirkungen auf die Zuteilung von Fangquoten nicht nur in Frankreich, sondern in der gesamten EU. Ein wichtiger Punkt, den der Richter hervorhob, ist, dass der Mechanismus für die Zuteilung von Quoten für Roten Thun nicht den erforderlichen europäischen Standards entspricht, weder transparent noch objektiv ist und Artikel 17 nicht angemessen berücksichtigt wird.
Die Aktion wurde von den kleinen Fischern mit geringem Fischereiaufwand ins Leben gerufen, um die Art und Weise, wie die nationalen Quoten in Frankreich zugeteilt werden, in Frage zu stellen und durch ein gerechteres System zu ersetzen. Ein solches System sollte eine breitere Verteilung der Quoten zugunsten der Kleinfischer gewährleisten, die den geringsten Fischereiaufwand betreiben, aber nur eine minimale Zuteilung erhalten oder gänzlich ausgeschlossen sind. Bei der ersten Anhörung am 17. Juni 2021 hat der Gerichtsschreiber besonders überzeugende und fundierte Argumente zugunsten der Kläger (der Kleinfischer) vorgebracht. Seine Analyse floss eindeutig in die Entscheidung der Richter ein, die am 15. Juli 2021 die Aufhebung des Beschlusses von 2017 zur Zuteilung der Quote für Roten Thun bestätigten.
Was sind die Folgen dieses Urteils?
Erstens wird damit eine beispiellose Rechtsprechung auf nationaler Ebene geschaffen, auf die sich die Kleinfischer stützen können, um Änderungen am Zuteilungsmechanismus für die Quote für Roten Thun zu fordern. Die angenommenen Grundsätze könnten auch auf andere Zuteilungsmechanismen angewandt werden, die für andere quotengebundene Arten gelten.
Zweitens handelt es sich um einen Präzedenzfall, der auf europäischer Ebene von großem Interesse ist, da sich die Analyse des Gerichtshofs auf Bestimmungen stützt, die sich aus dem europäischen Recht (der Gemeinsamen Fischereipolitik) ergeben. Dies wird es anderen Berufsvertretern ermöglichen, sich in ähnlichen nationalen Situationen, in denen die EU-Vorschriften nicht eingehalten werden, darauf zu berufen.
Drittens liefert dieses Urteil eine inhaltliche Analyse, die für die Auslegung und Anwendung des europäischen Rechts durch Frankreich entscheidend ist. Das zentrale Element, das die Richter einbezogen haben, ist die Nichtberücksichtigung von Artikel 17 der EU-Verordnung 1380/2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP). Letztere verpflichtet die Staaten, bei der Zuteilung von Fangmöglichkeiten transparente und objektive Kriterien zu verwenden, die auch ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Es steht dem französischen Staat zwar frei, seine eigene Zuteilungsmethode zu wählen, doch muss er dabei die europäischen Normen einhalten. Im vorliegenden Fall stellte der Gerichtshof fest, dass das Umweltkriterium weder definiert noch in die Quotenregelung für Roten Thun integriert wurde. Außerdem wurde die angewandte Methode als intransparent und nicht objektiv eingestuft, was die Nichtigerklärung des angefochtenen Beschlusses, d. h. die Ablehnung der Quotenzuteilung für Roten Thun, rechtfertigt.
Viertens regt dieses Urteil dazu an, das französische Quotenverteilungssystem generell - für alle Arten - zu überdenken. Der Gerichtshof erinnert daran, dass Frankreich seine eigenen Aufteilungskriterien² in ungleicher und nicht hierarchischer Weise anwenden kann. Im Interesse der Fischerei und ihrer Teilnehmer darf dieser ungleiche Aufteilungsrahmen jedoch nicht unverhältnismäßig sein. Während der Anhörung wurde diesem Punkt von der Staatsanwaltschaft vorrangige Aufmerksamkeit gewidmet, die der Ansicht war, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit durch die fast ausschließliche Verwendung des Kriteriums der Produktionsbelege für die Aufteilung der Quote (mehr als 90%) verletzt wurde. Die Analyse stützte sich insbesondere auf die Entwicklung der französischen Quote zwischen 2012 und 2017. Diese Feststellung sollte zu einer Neugewichtung des Systems führen, um alle Kriterien zu nutzen und ein gerechteres Ergebnis zu erzielen.
Dieser historische Schritt markiert einen neuen Weg für die Kleinfischer, die sich nun darauf vorbereiten müssen, die künftigen Fristen für die Zuteilung der Quoten für Roten Thun einzuhalten. Sie müssen aus der Entscheidung Kapital schlagen und konkrete, realistische und konstruktive Vorschläge formulieren. Dies stützt sich auf ihre Verpflichtung, einerseits eine gerechtere Zuteilungsregelung zu erreichen und andererseits neuen Kleinfischern den Zugang zu Rotem Thun zu ermöglichen.
Die SPMO und ihre Partner laden alle interessierten Fischer ein, sich ihnen in ihrem Kampf für eine gerechtere Aufteilung der Fangquoten auf der Grundlage von Artikel 17 anzuschließen.
Die Unterzeichner :
- Syndicat Professionnel des Pêcheurs Petits Métiers d'Occitanie (SPMO) ;
- Plattform der französischen handwerklichen Fischereiwirtschaft ;
- LIFE "Low Impact Fishers of Europe";
- Comité départemental des pêches maritimes et des élevages marins du Var ;
- Prud'homie des pêcheurs de la Ciotat (Bouches du Rhône) ;
¹ Im April 2017 hatte die CRPMEM PACA im Rat ebenfalls dafür gestimmt, sich als freiwillige Streithelferin und Kofinanzierin an dem Verfahren zu beteiligen. Ihr Präsident, Herr Molinero, weigerte sich jedoch wissentlich, seinen Ausschuss zu verpflichten und die notwendigen Formalitäten mit den mit dem Verfahren betrauten Anwälten zu erledigen. Dieses rechtswidrige Verhalten wurde von mehreren Mitgliedern des Verwaltungsrats angeprangert. Sie zeigt, dass Herr Molinero sein Mandat und alle Kleinfischer in der PACA-Region nicht respektiert. Auch die "Rechtsberater" der CRPMEM PACA waren zutreffend zu der Auffassung gelangt, dass ein solcher Einspruch keine Aussicht auf Erfolg hat.
²Es gibt drei bestehende Kriterien: Erfolgsbilanz, sozioökonomische Ausgewogenheit und Marktorientierung, zu denen nun das Umweltkriterium hinzukommen sollte.