BFT: von der Wiederherstellung bis zum fairen Management
Roter Thunfisch: von der Wiederauffüllung zur Bewirtschaftung
müssen direkt der handwerklichen Küstenfischerei zugute kommen.
Es ist höchste Zeit, dass die handwerkliche Küstenfischerei in die Strategie zur Steuerung des Fischereiaufwands, zur Erhaltung der Bestände und zur gerechten Verteilung der Gewinne aus den sich erholenden Beständen des Roten Thuns einbezogen wird.
Brüssel, 25. Oktober 2018
Brian O'Riordan
LIFE begrüßt, dass die Europäische Kommission anerkennt, dass die handwerklichen Küstenfischereiflotten von der Neuzuteilung der Quoten für Roten Thun auf faire Weise für alle europäischen Flotten profitieren sollten, sowie den Vorschlag, diesen marginalisierten Sektor wieder in die Fischerei auf Roten Thun zu integrieren.
Die GD Mare enthüllte Pläne für einen Umzug von einem Wiederauffüllungs- zu einem Bewirtschaftungsplan für den östlichen Roten Thun am vergangenen Mittwoch, dem 17. Oktober 2018, in Brüssel bei einem Treffen mit Vertretern der Industrie und von Nichtregierungsorganisationen zur Vorbereitung der Jahrestagung der ICCAT, der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik. Dieses Jahr werden die 21st Die Sondertagung der ICCAT wird vom 10. bis 19. November in Dubrovnik, Kroatien, stattfinden. (für Einzelheiten siehe https://www.iccat.int/com2018/).
Der Plan soll sich auf drei große Ziele stützen: Bewirtschaftung und Erhaltung, sozioökonomische Eingliederung sowie Inspektion und Kontrolle. Die Beamten der GD Mare betonten, dass bei der Wiederauffüllung der Bestände an Rotem Thun die Kontrollen verbessert werden müssen, insbesondere was den Verkauf und die Geldwäsche illegaler Fänge betrifft.
Überschattet wurden die ICCAT-Vorbereitungen von der Ankündigung der Strafverfahren von Europol gegen 79 Personen, die am illegalen Fang und Handel von Rotem Thun beteiligt waren entlang der gesamten Wertschöpfungskette vom Fang über das Umladen und Mästen bis zur Vermarktung in Italien, Malta, Frankreich und Spanien. Mit einem geschätzten illegalen Handel von 2.500 Tonnen pro Jahr, was 50% der der EU für 2018 zugeteilten Quote entspricht und einen Wert von 12 Millionen Euro pro Jahr hat, zeigt dieses organisierte Verbrechen, wie die "am stärksten regulierte Fischerei der Welt" unter einem Mangel an wirksamer Kontrolle leidet. Für weitere Einzelheiten siehe: https://www.europol.europa.eu/newsroom/news/how-illegal-bluefin-tuna-market-made-over-eur-12-million-year-selling-fish-in-spain
Trotz der jahrzehntelangen kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Roten Thun hat der östliche Rote Thun in den letzten zehn Jahren ein bemerkenswertes Comeback erlebt. Dies ist ein guter Grund, von einem Wiederauffüllungsplan zu einem Bewirtschaftungsplan überzugehen. Die GD Mare wies jedoch darauf hin, dass nach wie vor ein erhebliches Risiko der Überfischung bestehe. zu Schwarzmärkten und mangelnder Transparenz bei der Umladung von Fisch zwischen Fang- und Zwischenschiffen und Thunfischmastanlagen.
LIFE nimmt mit Freude zur Kenntnis, dass die GD Mare bereit ist, die Gelegenheit zu nutzen, die sich durch die Erholung der Bestände an Rotem Thun und die Erhöhung der Europa von der ICCAT zugewiesenen TAC bietet, um die ungerechte Diskriminierung der handwerklichen Fischerei mit geringen Auswirkungen zu beenden, um die wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Kleinfischer zu lindern, und um den Druck auf andere Fischbestände im Mittelmeer zu verringern.
Die strategische Bedeutung von Rotem Thun für die Abschwächung der allgemeinen Überfischung im Mittelmeer, im Einklang mit der MedFish4ever-Erklärung von 2017 und dem regionalen Aktionsplan für die kleine Fischerei im Mittelmeer und im Schwarzen Meer von 2018, der von 18 Mittelmeer- und Schwarzmeeranrainerstaaten unterzeichnet wurdedarf nicht unterschätzt werden. Im Mittelpunkt dieser neuen Instrumente stehen der "gleichberechtigte Zugang zu lebenden Meeresressourcen auf der Grundlage einer nachhaltigen Fischerei und ihrer sozioökonomischen Rolle" und die Gewährung eines "bevorzugten Zugangs für die nachhaltige und schonende Kleinfischerei entlang der Küstenstreifen".
Die kleine Fischereiflotte im Mittelmeer (Schiffe unter 12 Metern Länge mit nicht geschlepptem Fanggerät) ist mit knapp 70% der aktiven Flotte im Jahr 2015 laut dem AEP-Bericht 2017 des STECF das mit Abstand größte Flottensegment. Obwohl sie nur 25% des Gesamtfangs im Mittelmeer produziert, entfallen auf diese Flotte 65% der Fangtage und 42% der Beschäftigung. Bis 2006 durften die Mittelmeerflotte und andere kleine Flotten Roten Thun fangen, was für sie eine wichtige saisonale Einkommensquelle und eine wichtige Möglichkeit darstellte, ihre Bemühungen um andere Bestände zu reduzieren.
Seit 2006 wird im Rahmen des ICCAT-Bestandserholungsplans für Roten Thun (BfT-Plan) Kleinfischer wurden effektiv vom Fang von Rotem Thun abgehalten, mit dem daraus resultierenden Verlust einer wichtigen Einkommensquelle. Dies hat dazu geführt, dass sie auf andere, weniger wertvolle Arten zurückgreifen mussten, was zu einem Rückgang ihrer Einkommen und einer Zunahme des Drucks auf andere Bestände geführt hat. Trotz Artikel 17 der GFP und Artikel 8 der Verordnung über den Mehrjahresplan für Roten Thun, die eine gerechte Aufteilung der nationalen Quoten auf die Flottensegmente und Anreize für eine selektive und schonende Fischerei fordern, wiederholt sich diese ungerechte Situation in den EU-Mitgliedstaaten. Der mehrjährige Wiederauffüllungsplan der EU für Roten Thun (Verordnung (EU) 2016/1627) unterstreicht außerdem die Bedeutung der Förderung der Küstenfischerei, auch in der traditionellen und handwerklichen Fischerei.
Die Kleinfischer sind bereit, sich an der Umsetzung der erforderlichen Bewirtschaftungs- und Kontrollmaßnahmen zu beteiligen, um sicherzustellen, dass ihre Tätigkeit einen Beitrag zur zur Erreichung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Nachhaltigkeit. Für weitere Einzelheiten siehe: https://vimeo.com/240133802
LIFE fordert, dass ein angemessener Anteil der jährlichen Quotenerhöhung zugeteilt wird, direkt von der ICCAT und zweckgebundenfür die kleine Fischerei und die Fischerei mit geringer Auswirkung, die den derzeitigen Rahmen für die Überwachung, Kontrolle und Beaufsichtigung (MCS) vollständig einhält.
Dazu ist es zunächst erforderlich, die handwerkliche Küstenfischerei zu definieren. LIFE besteht darauf, dass eine solche Definition in erster Linie auf der Grundlage der Verwendung von stoßarmen Gängen, speziell Haken- und Leinenfischerei mit Handleinen und/oder Angeln; "Handleinen und Angeln" haben im Vergleich zu anderen Fanggeräten für Roten Thun die geringsten Auswirkungen auf die Umwelt und die wenigsten Beifänge.
LIFE befürwortet eine mehrparametrige Definition, sofern diese ein obligatorisches Kriterium enthält, das die Definition auf diese Fanggeräte beschränkt. Erfüllt die Tätigkeit dieses Kriterium, so müssen drei der vier folgenden Merkmale erfüllt sein: a) die Gesamtlänge des Schiffes beträgt weniger als 12 Meter; b) das Schiff fischt ausschließlich in den Hoheitsgewässern oder bis zu 25 Seemeilen außerhalb der Hoheitsgewässer des Landes, das die Flagge der Vertragspartei führt; c) die Fangreisen dauern weniger als 24 Stunden, und d) die Höchstzahl der Besatzungsmitglieder ist auf vier Personen festgelegt.
LIFE begrüßt auch die Abschaffung der Obergrenze von 5 Tonnen für die kleinen Flotten, da dies eine umfassendere Grundlage dafür schafft, dass diese von den erhöhten Thunfischquoten profitieren können, die an die Mitgliedstaaten verteilt werden. Dies schützt die kleinen Fischereibetriebe jedoch nicht vollständig vor den negativen Auswirkungen der handelbaren Quoten und ihrer Marginalisierung durch marktorientierte Quotenzuteilungsmechanismen. Daraus folgt, eine besondere Klausel zum Verbot der Übertragbarkeit sollte aufgenommen werden, um sicherzustellen, dass neue Quoten, die den Mitgliedstaaten für die handwerkliche Küstenfischerei übertragen werden, nicht auf andere Flottensegmente, einschließlich Ringwadenfänger und große Langleiner, übertragen werden können.
LIFE ist auch besorgt, dass die Zulassung von eine Abweichung von 20% bei der Anpassung der Fangkapazitäten für Ringwadenfänger ist zu hoch und empfiehlt nachdrücklich, die Fangkapazität im Einklang mit der TAC zu halten. In diesem Zusammenhang muss auch die vorgeschlagene Verlängerung der Ringwadensaison berücksichtigt werden. Die Prognosen aus der Bewertung von 2017 deuten darauf hin, dass die Quoten künftig gesenkt werden müssen, wenn die F0.1-Strategie fortgesetzt wird, und es wäre unklug, die Fangkapazität zu erhöhen, um sie dann in den kommenden Jahren wieder senken zu müssen.
LIFE ist mit der vorgeschlagenen Maßnahme zur Verlängerung der Ringwadensaison nicht einverstanden. Dies sollte nicht zulässig sein, da viele Schiffe ihre Quoten in weniger als einer Woche fangen und eine solche Verlängerung die Möglichkeit eröffnet, den Fischereiaufwand in diesem Segment erheblich zu erhöhen.
LIFE empfiehlt, die Bestimmungen über die Mindestgröße gegenüber den früheren Empfehlungen nicht zu ändern und sie nicht durch eine Ausnahmeregelung für die Mindestgröße zu schwächen, um die gezielte Jagd auf kleinere Jungfische zu verhindern.
Abschließend möchte LIFE betonen, dass die zulässigen Beifänge nicht von 5% aus Rec 14-04 auf 20% erhöht werden sollten, da eine solche Erhöhung gleichbedeutend damit ist, einen gezielten Fang von Rotem Thun zu erlauben.
LIFE freut sich auf die Zusammenarbeit mit den europäischen und nationalen Institutionen die Chancengleichheit zwischen großen und kleinen Betreibern zu erhöhenund eine gerechte Verteilung des Nutzens auf die Flottensegmente bei gleichzeitiger Erhaltung gesunder Bestände an Rotem Thun zu gewährleisten.
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