Covid 19: Forderung der irischen Inseln nach maßgeschneiderten Notfallmaßnahmen für kleine Fischer
9. April 2020
Die Meeresorganisation der irischen Inseln (IIMRO http://www.iimro.org/index.html), die Inselbewohner aus den Grafschaften Donegal, Mayo, Galway und Cork vertreten, berichten, dass praktisch alle ihre Mitglieder wegen des Zusammenbruchs der Märkte, die normalerweise die Fänge abnehmen, derzeit gebunden sind. Die Herausforderungen, die sich aus den sozialen Distanzierungsmaßnahmen auf kleinen Schiffen ergeben, werden derzeit noch geprüft, und es sieht so aus, als würden sie auf absehbare Zeit bestehen bleiben. Viele Inselfischer haben in Fanggeräte für die kommende Saison investiert und werden nun nicht mehr in der Lage sein, auf den traditionellen Märkten zu fischen, was zu Einkommensverlusten führt.
Als Maßnahmen zur Unterstützung der Kleinfischer, einschließlich der Fischer auf den Inseln, schlägt die IIMRO Folgendes vor:
Dringende Sofortmaßnahmen
- Direkte Einkommensunterstützung für Kleinfischer.
Die Sozialschutzgesetze für Kleinfischer müssen reformiert werden, um die gesamte Wertschöpfungskette gemäß Abschnitt 6.3 der freiwilligen FAO-Leitlinien für die Sicherung der nachhaltigen Kleinfischerei (Voluntary Guidelines for Securing Sustainable Small-Scale Fisheries - VGSSF) einzubeziehen.http://www.fao.org/3/a-i4356en.pdf), die besagt, dass:
Die Staaten sollten Förderung des Sozialversicherungsschutzes für Arbeitnehmer in der Kleinschifffahrt. Sie sollten den Merkmalen der kleinen Fischerei Rechnung tragen und Anwendung von Sicherheitssystemen auf die gesamte Wertschöpfungskette.
Die IIMRO fordert außerdem:
- eine Tilgungsbefreiung für Kredite für Fischereigeräte bis zum Ende der Krise; und
- einen Fonds, der sicherstellt, dass die Schiffe für die Dauer der Krise in einem seetüchtigen Zustand gehalten werden.
Kurz- bis mittelfristige Maßnahmen:
Die IIMRO fordert die Europäische Kommission auf, dringend Leitlinien für die Mitgliedstaaten herauszugeben, die spezifische Maßnahmen enthalten, die auf der Grundlage von Beiträgen von Vertretungsorganisationen der Kleinfischer, früheren Eingaben und dem VGSSF der FAO angenommen werden müssen, einschließlich
- Abschnitt 9.4 der VGSSF: Die Staaten sollten berücksichtigen Hilfe und Unterstützung für die betroffenen kleinen Fischereigemeinden von Klimawandel oder natürliche und vom Menschen verursachte Katastrophengegebenenfalls auch durch Anpassungs-, Abschwächungs- und Hilfspläne
- Besser zurückbauengemäß Abschnitt 9.7 der SSF-Leitlinien. Darin werden einige wichtige Maßnahmen beschrieben, die angesichts einer Krise wie COVID-19 ergriffen werden können.
Die Staaten sollten verstehen, wie Notfallmaßnahmen und Katastrophenvorsorge in der handwerklichen Fischerei zusammenhängen, und das Konzept des Kontinuums von Soforthilfe und Entwicklung anwenden. Längerfristige Entwicklungsziele müssen während des gesamten Notfalls berücksichtigt werden, auch in der unmittelbaren Hilfsphase, und Rehabilitation, Wiederaufbau und Erholung sollten Maßnahmen zur Verringerung der Anfälligkeit für potenzielle künftige Bedrohungen umfassen. Das Konzept des "Wiederaufbaus" sollte bei der Katastrophenhilfe und der Rehabilitation angewandt werden..
- Dringend ansprechen das Ungleichgewicht beim Quotenzugang für die handwerkliche Flotte in Europa. In Irland betrug die Quotenausschöpfung der SSF-Flotte 2018 nur 0,85% der gesamten irischen TAC. Dies stünde im Einklang mit: UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung 14 (Leben unter Wasser):
- SDG 14b: Ermöglichung des Zugangs kleiner handwerklicher Fischer zu den Meeresressourcen und Märkten."
- SDG-Indikator 14.b.1 - Zugangsrechte für die handwerkliche Fischerei
- Indikator 14.b.1 - Fortschritte der Länder bei der Anwendung eines rechtlichen / regulatorischen / politischen / institutionellen Rahmens, der die Zugangsrechte für die kleine Fischerei anerkennt und schützt.
Erleichterung der lokalen Verwaltunggemäß Abschnitt 10.7 der SSF-Leitlinien. Besondere und differenzierte Behandlung der Kleinfischerei durch Bestimmungen für die Mitgliedsstaaten, um die Anerkennung von SSF-Erzeugerorganisationen (SSF POs) und die Mitgliedschaft in Beiräten zu beschleunigen und zu fördern. Der IIMRO wurde letztes Jahr in Irland die Anerkennung als SSF PO auf der Grundlage von Kriterien aus einer ersetzten und aufgehobenen EU-Verordnung verweigert. Hätte die IIMRO diese Anerkennung als EO erhalten, wäre sie besser in der Lage gewesen, eine Reaktion ihrer Mitglieder auf COVID-19 zu koordinieren. Diese Entscheidung ist unserer Meinung nach diskriminierend gegenüber der SSF und ist Gegenstand einer EU-Beschwerde.
Die Staaten sollten anerkennen und gegebenenfalls fördern, dass lokale Verwaltungsstrukturen unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes und im Einklang mit dem nationalen Recht zu einer wirksamen Bewirtschaftung der kleinen Fischerei beitragen können.
Die SSF POs werden ein wichtiger Indikator für den Fortschritt in dieser Hinsicht sein.
- Grundsatz 10: Bildung von Allianzen für einfache Fischer. Unterstützung der kleinen Küsten- und Hochseefischer bei der Ausübung ihres politischen Einflusses und der Bildung von Allianzen auf europäischer, regionaler und nationaler Ebene; Förderung einer Fischereipolitik, die allen irischen Fischereiinteressen und nicht nur den mächtigen Fischern zugute kommt; umfassende und gleichberechtigte Beteiligung der Fischer an der künftigen Entwicklung und Umsetzung der Fischereipolitik auf nationaler und internationaler Ebene;
- Grundsatz 20: Berücksichtigung der kleinen Fischerei und Bereitstellung von Beihilfen für Fischer - Unterstützung von Beihilfen für Kleinfischer eines Mitgliedstaats, die direkt von einer unvorhergesehenen Schließung einer Fischerei betroffen sind, in der sie Fischfang betreiben und die in der ausschließlichen Wirtschaftszone ihres Mitgliedstaats liegt; Rechtsvorschriften, die den Zugang zu Entschädigungen, Beihilfen oder Finanzmitteln für Betreiber von Fischereifahrzeugen mit einer Länge von weniger als 12 Metern ermöglichen, insbesondere für solche, die stationäres Fanggerät verwenden; bevorzugter Zugang für Kleinfischer, Küstenfischer, handwerkliche Fischer oder Küstenfischer zwischen der Basislinie und einer Entfernung von 12 Meilen.
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