Die Kontrollverordnung

Der Teufel steckt im Detail

Bristol, 6. Juni 2018

Jeremy Percy

Die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission, die unter der URL abrufbar sind: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=COM:2018:368:FIN&from=EN zusammen mit der Hintergrunddokumentation, die eine recht nützliche Frage- und Antwortliste enthält, für Details siehe: https://ec.europa.eu/fisheries/questions-and-answers-%E2%80%93-revision-eu-fisheries-control-system_en die Ziele der EU für ein deutlich "verbessertes" System für die Kontrolle, Überwachung und Durchsetzung der EU-Fischereiflotte unmissverständlich beschreiben.

Der Abschnitt "Fragen und Antworten" veranschaulicht die Entschlossenheit der Kommission, die Kontrollverordnung zu aktualisieren und zu verschärfen. Im Abschnitt "Fragen und Antworten" heißt es zur Begründung "Das derzeitige Fischereikontrollsystem spiegelt Kontrollstrategien, -methoden und -herausforderungen von vor mehr als 10 Jahren wider und ist nicht in der Lage, den aktuellen und künftigen Bedarf an Fischereidaten und Flottenkontrolle effektiv zu decken, um der ständigen Weiterentwicklung von Fangpraktiken und -techniken gerecht zu werden. Außerdem bietet es nicht die nötige Flexibilität, um moderne und kostengünstigere Kontrolltechnologien und Datenaustauschsysteme zu nutzen.

Nicht zuletzt fördert das derzeitige System nicht gerade eine Kultur der Rechtstreue, und bei der Umsetzung der geltenden Durchsetzungsvorschriften sind erhebliche Lücken entstanden, die eine Überarbeitung rechtfertigen.......... Eine Durchsetzungsregelung mit abschreckenden, verhältnismäßigen und wirksamen Sanktionen ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass die GFP und ihre Erhaltungsmaßnahmen eingehalten werden".

Starker Tobak! Was bedeutet das nun für die britischen Fischer im Allgemeinen und die kleine Flotte im Besonderen?

Es bedeutet, dass sich die Dinge ändern werden, und zwar drastisch.

In Zukunft werden elektronische Meldungen für ALLE Fischereifahrzeuge, unabhängig von ihrer Größe, obligatorisch sein, ebenso wie die Verpflichtung, Fänge VOR der Anlandung zu melden.

Nochmals, aus dem Vorschlag: "Für die kleineren Schiffe ist es heute möglich, mobile und andere Arten von Ortungsgeräten zu verwenden, die erschwinglich und einfach zu bedienen sind. Außerdem sollten alle Fänge elektronisch verbucht und gemeldet werden, unabhängig von der Größe des Schiffes und der Menge des gefangenen Fisches.

Die papiergestützte Berichterstattung wird daher schrittweise eingestellt und die derzeitigen Ausnahmeregelungen werden aufgehoben.

Der Vorschlag bleibt jedoch insofern technologisch neutral, als er nicht die Verwendung einer bestimmten Technologie vorschreibt. Spezifische Anwendungen müssen auf die verschiedenen Bedürfnisse und Akteure zugeschnitten werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Interoperabilität erforderlich ist.

Alle Bestimmungen werden in einem einzigen Rechtsakt enthalten sein: der Kontrollverordnung. Das Durchsetzungssystem wird es ermöglichen, Fischer in der gesamten EU gleich zu behandeln, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie tätig sind oder anlanden".

Wir werden also in der gesamten EU gleich behandelt, auch wenn es für jeden Mitgliedstaat einen gewissen Spielraum gibt, um seine eigenen Systeme anzupassen. Viel Glück dabei!

Ebenso wird die derzeitige Ausnahmeregelung für die Nichtmeldung von Fängen unter 50 kg gestrichen [die EU schätzt, dass dadurch EU-weit bis zu 350.000 Tonnen Fisch angelandet werden können, die nicht gemeldet werden]. Es scheint jedoch, dass die derzeitige Erlaubnis für den Direktverkauf von Fisch an private Käufer bestehen bleibt: ["Die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit gelten nicht für kleine Mengen von Fischereierzeugnissen, die direkt von den Fischereifahrzeugen an die Verbraucher verkauft werden.]

Neue Regeln für die Meldung verlorener Fanggeräte werden vorgeschlagen: "Die Meldung des Verlusts von Fanggeräten erfolgt über das so genannte Fischereilogbuch, das den zuständigen Behörden elektronisch übermittelt wird. Da der Verlust von Fanggeräten jede Kategorie von Fischereifahrzeugen unabhängig von ihrer Größe betreffen kann, müssen die Meldungen über das Logbuch von allen Kategorien von Schiffen vorgenommen werden. Alle Fischereifahrzeuge müssen außerdem die für die Bergung von verlorenem Fanggerät erforderliche Ausrüstung an Bord mitführen.".

Mit diesem Element wird offenbar durch die Hintertür die Verpflichtung eingeführt, zu registrieren, wie viel Fanggerät ein Fischer mit sich führt und ausbringt sowie wie viel davon verloren geht und wieder eingeholt wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Schleppnetz, eine Langleine, einen Topf oder ein Netz handelt.

Es bleibt also abzuwarten, inwieweit gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen werden, nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern auch innerhalb der Mitgliedstaaten, denn es ist klar, dass Die derzeitige "Durchsetzung" ist sehr unterschiedlich, je nachdem, wo Sie angeln.

Und wenn Sie glauben, dass die Vorschläge den kommerziellen Fischern Probleme bereiten und Widerstand hervorrufen werden, so wird dieser wahrscheinlich nicht annähernd so lautstark ausfallen wie der Widerstand der Freizeitfischer, die auf der Grundlage dieser Bestimmungen registriert und lizenziert werden sollen: "In der EU gibt es schätzungsweise 8 bis 10 Millionen Freizeitfischer, aber die Fänge aus der Freizeitfischerei sind heute immer noch weitgehend unbekannt, weil es an geeigneten Kontrollmaßnahmen mangelt". Mitgliedsstaaten "...... wird in der Lage sein, zuverlässige Daten über Fänge und Praktiken zu sammeln". Und wer all diese Millionen von Anglern, die über die europäischen Küsten verstreut sind, überwachen und durchsetzen soll, wird ebenfalls eine "Herausforderung" sein, wenn dies überhaupt möglich ist.

Die Liste der schweren Verstöße wird aktualisiert und unabhängig von der Größe des Schiffes oder der Menge des Fisches gezahlt. Wir können also davon ausgehen, dass es keine Rolle spielt, ob Sie einen Fisch zu viel oder tausend Tonnen zu viel haben, die Strafe wird dieselbe sein?

Oh, und es wird Videoüberwachung auf Booten geben, die ein bestimmtes Rückwurfrisiko aufweisen.

Diese Vorschläge, bei denen es sich in diesem Stadium nur um Vorschläge handelt, werden angesichts des klaren Ziels der Kommission, die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen, große Bedenken hervorrufen. Es bleibt abzuwarten, wie viel von der Technologie tatsächlich funktionieren wird. Es wird eine ein völlig neues System elektronischer Berichtsstrukturen die unbedingt in der Lage sein müssen, miteinander und mit den zentralen Servern auf lokaler, nationaler und EU-Ebene zu kommunizieren, und das ist derzeit noch nicht einmal möglich. Die Datenmenge, die durch den Äther fliegt, wird enorm sein, vor allem wenn man bedenkt, wie viele kommerzielle und Freizeitaktivitäten an einem bestimmten Tag stattfinden. Es bleibt abzuwarten, wer die Zeit und die Ressourcen haben wird, um diese Datenmenge zu sichten.

Und wird der Brexit die britischen Berufs- und Freizeitfischer vor diesen neuen Anforderungen schützen? Wetten Sie nicht darauf!

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