Offener Brief per E-Mail gesendet an: Mitgliedsstaaten in der EU
CC: an den Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, Virginijus Sinkevičius
Generaldirektorin für Maritime Angelegenheiten und Fischerei, Charlina Vitcheva
BALTFISH, und die Scheveningen-Gruppe
Liebe Ministerinnen und Minister
Bitte halten Sie die Aalfischerei offen: Rettung des Europäischen Aals und der kleinen Fischereigemeinden
Wir möchten Sie dringend bitten, keine neue Verordnung anzunehmen, über die auf der Dezembertagung des AgriFish-Rates abgestimmt werden soll und die eine sechsmonatige Schließung der gesamten Fischerei auf Europäischen Aal in Meeres- und angrenzenden Brackwassergewässern vorsieht, wie im Vorschlag der Kommission für die Fangmöglichkeiten für 2023 dargelegt[1].
Dieser Vorschlag und die derzeitige 3-monatige Schließung Zeitraum wird die Aalfischerei endgültig zum Erliegen kommen. Sie wird den Aal nicht retten[2]Er wird die Aalbewirtschaftung untergraben, die - zu Recht - im Rahmen der Europäischen Aalverordnung von 2009 (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates) geregelt ist. Außerdem ignoriert dieser Vorschlag viele der Empfehlungen, die der ICES in seiner Antwort auf das Ersuchen der EU um eine technische Bewertung der Fortschrittsberichte zu den Aalbewirtschaftungsplänen abgegeben hat.[3]
Wir, die Vertreter der Kleinfischer aus der gesamten EU, rufen dazu auf:
- Ein umfassenderer Ansatz, der sowohl fischereiliche als auch nicht fischereiliche Maßnahmen vorsieht, um die Erholung des Aals zu gewährleisten
- Erneute Konzentration und verstärkte Anstrengungen zur Umsetzung der 2007 verabschiedeten Aalverordnung.
Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, sich auf eine Alternative zur derzeitigen 3-monatigen Schließung zu einigen.
Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, andere Maßnahmen als eine Schließung der Fischerei zu ergreifen. Wie im Text von die Fangmöglichkeiten für 2023 sollte es eine Alternative zur Schonzeit geben, bei der die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, eigene Maßnahmen zu ergreifen, um die Aalfischerei fortzusetzen und gleichzeitig zur Erholung der Aalbestände beizutragen.
Wir fordern außerdem eine bessere Datenerhebung über die Abwanderung von Blankaalen und die Rekrutierung von Glasaalen. Kleinfischer in der gesamten EU haben einen starken Anstieg der Aalbestände in allen Lebensstadien beobachtet.
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HINTERGRUND: Im Jahr 2007 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten darauf, einen Rahmen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung des Bestands des Europäischen Aals zu schaffen. Die EU-Mitgliedstaaten vereinbarten, dass das Ziel "langfristig" erreicht werden sollte (Verordnung (EG) 1100/2007 des Rates).
Laut der Bewertung der Aalverordnung ab 2020, bei der Verringerung der fischereilichen Sterblichkeit in der EU sind beachtliche Erfolge zu verzeichnen, aber es besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf, insbesondere bei der nicht fischereilich bedingten anthropogenen Sterblichkeit[4].
Die in den nationalen Aalbewirtschaftungsplänen vorgesehenen Maßnahmen sind seit 2009 verabschiedet worden, ihre Umsetzung kann und sollte jedoch verbessert werden. Die Fischer haben ihren Teil dazu beigetragen. Außerdem konnte der Rückgang der Glasaalbestände gestoppt werden. Die Generationszeit des Aals beträgt etwa 13 Jahre, und die Maßnahmen sind seit 13 Jahren in Kraft.
Es war nie das Ziel - und auch nicht möglich -, den Aalbestand in so kurzer Zeit wiederaufzubauen. Die Erholung des Aalbestands wird lange dauern. Heute sind wir in einer besseren Situation als zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Aalverordnung. Die Dinge entwickeln sich in die richtige Richtung.
Trotzdem haben Sie - die EU-Minister und die Europäische Kommission - begonnen, Maßnahmen außerhalb der vereinbarten Aalverordnung zu ergreifen.
Seit 2018 haben der AgriFish-Ministerrat und die Kommission Entscheidungen über die Bewirtschaftung des Aals auf die jährlichen TAC-Verhandlungen im Dezember verschoben.
Wir halten dies für einen sehr gefährlichen Schritt, der unserer Meinung nach die Umsetzung der Aalverordnung und damit die Möglichkeit der Union, den Aalbestand wieder aufzufüllen und die damit verbundenen Fischereien zu erhalten, in Frage stellen wird. Das Ergebnis wird ein völliges Scheitern bei der Erreichung der Hauptziele der Aalverordnung sein.
Diejenigen, die in der Fischerei tätig sind, haben viel getan. Die Schließung von Fischereien ist kontraproduktiv und wird nach Ansicht des ICES nicht ausreichen, um die Ziele zu erreichen.
Die Fischer in der gesamten EU haben sich in den letzten 13 Jahren für die Wiederauffüllung der Aalbestände eingesetzt. Sie haben ihren Fischereiaufwand im Einklang mit der vereinbarten EU-Aalverordnung reduziert, weil sie davon ausgingen, dass die Mitgliedstaaten und die EU auch andere, nicht fischereiliche Maßnahmen durchführen und ein zweckmäßiges Datenerfassungssystem einrichten würden.
Da die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission es versäumt haben, dies zu tun, werden die Fischer erneut den Preis dafür zahlen. Wir als Fischer können und werden einen Beitrag zur Erhaltung des Aals, zur Beschäftigung und zur Ernährungssicherheit leisten. Wenn man uns das erlaubt.
Wir fordern Sie dringend auf, die kleinen Fischer nicht den höchsten Preis zahlen zu lassen. Bitte schließen Sie unsere Fischereien nicht: Geben Sie der Aalverordnung Zeit, um zu wirken, setzen Sie die anderen erforderlichen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten um und führen Sie eine verbesserte Datenerhebung zur Rekrutierung von Glasaalen und zur Abwanderung von Blankaalen durch.
Mit freundlichen Grüßen,
Brian O'Riordan
Exekutivsekretär, LIFE
[1] Pressemitteilung der EU-Kommission, 22und von Oktober 2022, Link hier.
[2] Auch wenn sich die Verringerung der Fänge im Meer langfristig positiv auf den potenziellen Laicherbestand auswirken dürfte, würde keine der oben vorgeschlagenen Optionen ausreichen, um das in der EG-Aalverordnung festgelegte Ziel einer Biomasse von 40% bis 2020 in allen Meeresbecken zu erreichen". ICES: EU request to provide advice on fisheries-related anthropogenic impacts on eels in EU marine waters, 2017.
[3] ICES (2022): EU-Antrag auf technische Bewertung der Fortschrittsberichte des Aalbewirtschaftungsplans. ICES Gutachten: Special Requests. Report. https://doi.org/10.17895/ices.advice.19902958.v2
[4] Europäische Kommission, Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei, MacNab, S., Luchetta, G., Nimmo, F., et al, Bewertung der Aalverordnung: AbschlussberichtAmt für Veröffentlichungen, 2020, https://data.europa.eu/doi/10.2771/679816