Eine blaue Revolution im Entstehen und eine Chance, die sich die Kleinfischer nicht entgehen lassen sollten!
Nach dem neuen EMFF-Vorschlag müssen alle Mitgliedstaaten einen Aktionsplan für die kleine Küstenfischerei als Teil ihrer nationalen operationellen Programme vorlegen. Der Kommissionsvorschlag sieht außerdem vor, dass die kleine Küstenfischerei "eine Vorzugsbehandlung durch eine Beihilfeintensität von 100% erhält, auch für Vorhaben im Zusammenhang mit der Kontrolle und Durchsetzung, mit dem Ziel, nachhaltige Fischereipraktiken zu fördern."
Warschau und Brüssel, Montag, den 3. September 2018
Marcin Ruciński und Brian O'Riordan
Die Grundlagen
In diesem Sommer hat die Europäische Kommission einen sehr wichtigen Legislativvorschlag veröffentlicht: die Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) für die Jahre 2021-2027. Auch wenn es einige Jahre dauern wird, bis die Auswirkungen in der Praxis spürbar werden, ist es von grundlegender Bedeutung, sich mit den möglichen Folgen der von der Kommission vorgeschlagenen weitreichenden Änderungen in der Architektur des Fonds und den konkreten Maßnahmen, die er unterstützen wird, auseinanderzusetzen.
Deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass sich die Kleinfischer an der Ausarbeitung des EMFF-Vorschlags beteiligen, um sicherzustellen, dass sein Potenzial zur Erfüllung dieser Bedürfnisse genutzt wird.
Die EU-Haushaltsmittel für den EMFF sollen sich insgesamt auf 6,14 Milliarden Euro belaufen. Mehr als 80% dieser Mittel werden den Mitgliedstaaten für ihre nationalen operationellen Programme zugewiesen, die nach Annahme der Verordnung bilateral mit der Kommission ausgehandelt werden. Die gemeinschaftsgeleitete lokale Entwicklung (CLLD) wird als ein Schlüsselelement des neuen Fonds anerkannt.
Der Zeitplan für die Verhandlungen soll viel kürzer sein als bei den vorherigen Ausgaben des Fonds - die Kommission möchte, dass alle Verhandlungen, einschließlich der wichtigsten politischen Verhandlungen über die Aufteilung der Mittel zwischen den Mitgliedstaaten, auf einem Gipfeltreffen in Sibiu (Rumänien) am 9. Mai 2019 abgeschlossen werden. Damit sollen Verzögerungen bei der Umsetzung (der derzeitige EMFF wurde als letzter der EU-Strukturfonds angenommen) und die daraus resultierende möglicherweise langsame Ausgabe der in den ersten Jahren nach 2021 verfügbaren Mittel vermieden werden. In Anbetracht der sich abzeichnenden Auswirkungen des Brexit ist der Fonds für die verbleibenden 27 Mitgliedstaaten geplant, und das gekürzte Budget trägt dem Wegfall des britischen Beitrags zum Fonds Rechnung.
Was haben die Kleinfischer davon? In der Tat eine ganze Menge!
Der Kommissionsvorschlag enthält einen ganzen Abschnitt über die kleine Fischerei mit zwei wichtigen Artikeln über Aktionspläne und Investitionen. Als Teil ihrer nationalen operationellen Programme ALLE Die Mitgliedstaaten muss einen Aktionsplan für die handwerkliche Küstenfischerei vorzulegen. Im derzeitigen Fonds gilt diese Verpflichtung für Mitgliedstaaten mit mehr als 1000 Booten der kleinen Küstenfischerei und ist sehr allgemein formuliert. Darüber hinaus fordert der Kommissionsvorschlag, dass die kleine Küstenfischerei "eine Vorzugsbehandlung durch eine Beihilfeintensität von 100% erhält, auch für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Kontrolle und Durchsetzung, mit dem Ziel, nachhaltige Fischereipraktiken zu fördern."
Während die heutigen Debatten über die Umsetzung der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik voll des Lobes über die wirtschaftlichen Ergebnisse sind, die von vielen Segmenten im großen Teil des Sektors erzielt wurden, wird der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler kleiner Fischereigemeinden in ganz Europa viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Im vergangenen Oktober wurde auf einer wichtigen Konferenz in Tallinn[1]Kommissar Vella erklärte, dass 53 der 135 kleinen Küstenfischereiflotten Verluste machen. "Ganze Küstengemeinden riskieren verheerende Einkommens- und Arbeitsplatzverluste", sagte er. Der Jahreswirtschaftsbericht 2017 des STECF macht auch deutlich, dass die Lage in diesem Sektor der EU-Flotte bestenfalls gemischt ist. In der Ostsee zum Beispiel erzielten 2015 nur die kleinen Flotten in 2 von 8 Mitgliedstaaten tatsächlich Nettogewinne[2]. Es ist daher ein gutes Zeichen, dass die Kommission bei der internen Ausarbeitung des Vorschlags die schwierige wirtschaftliche Lage vieler kleiner Fischereigemeinden in ganz Europa erkannt hat.
Das zentrale Element der erweiterten Unterstützung der Kommission für die Kleinfischer ist Artikel 15, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, einen Aktionsplan für die Entwicklung einer nachhaltigen und rentablen Kleinfischerei auszuarbeiten. Der Plan muss die freiwilligen Leitlinien der FAO zur Sicherung einer nachhaltigen Kleinfischerei sowie den regionalen Aktionsplan der GFCM für die SSF im Mittelmeer und im Schwarzen Meer berücksichtigen. Die Elemente dieses Plans sind erwähnenswert in extenso:
- "Anpassung und Steuerung der Fangkapazität;
- Förderung schonender, klimaresistenter und kohlenstoffarmer Fischereipraktiken, die den Schaden für die Meeresumwelt minimieren;
- Stärkung der Wertschöpfungskette des Sektors und Förderung von Marketingstrategien;
- Förderung von Fähigkeiten, Wissen, Innovation und Kapazitätsaufbau;
- Verbesserung der Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen;
- bessere Einhaltung der Anforderungen an Datenerfassung, Rückverfolgbarkeit, Überwachung, Kontrolle und Überwachung;
- Beteiligung an der partizipativen Bewirtschaftung des maritimen Raums, einschließlich der Meeresschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete;
- Diversifizierung der Tätigkeiten im Rahmen der nachhaltigen blauen Wirtschaft im weiteren Sinne;
- kollektive Organisation und Beteiligung an den Entscheidungs- und Beratungsprozessen".
Die Maßnahmen zur Modernisierung der Flotte, einschließlich der Unterstützung beim Austausch von Motoren und der Hilfe beim Kauf eines gebrauchten Bootes für Neueinsteiger in die Fischerei, sind auf die kleine Fischerei gemäß der Definition des Fonds beschränkt, d. h. auf die Fischerei mit einer Länge von weniger als 12 m und ohne mobile Fanggeräte. Das Boot muss zu einem Flottensegment gehören, dessen Fangkapazität im Gleichgewicht mit den verfügbaren Fischereiressourcen steht.
Die kleinen Fischer werden auch dadurch begünstigt, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Beihilfeintensität, d.h. die Gesamthöhe der Unterstützung für eine bestimmte Investition, zu erhöhen. Im Falle von Investitionen gemäß Artikel 15 (s.o.) kann dieser Satz sogar bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben betragen.
Artikel 16 enthält eine besondere Bestimmung zur Unterstützung junger Fischer (unter 40 Jahren) beim erstmaligen Erwerb eines Fischereifahrzeugs mit einem Zuschuss von bis zu 75% unter der Voraussetzung, dass das Schiff zwischen 5 und 30 Jahre alt ist und der Antragsteller mindestens fünf Jahre als Fischer gearbeitet oder eine angemessene berufliche Qualifikation erworben hat. LIFE begrüßt zwar die Absicht dieser Bestimmung, doch ist festzustellen, dass eines der Haupthindernisse für die Rentabilität von SSF der fehlende Zugang zu Ressourcen ist. In der Regel müssen die SSF auf nicht quotengebundene Arten zurückgreifen, während der Löwenanteil der quotengebundenen Arten an größere Betriebe vergeben wird. Darüber hinaus wird die sich abzeichnende vollständige Anwendung der Anlandeverpflichtung am 1. Januar 2019 erhebliche Auswirkungen auf VNS haben. Ihr Mangel an Quoten, vor allem für die "Drosselarten", bedeutet, dass sie entweder aufgeben und in Konkurs gehen oder in See stechen und gegen das Gesetz verstoßen müssen.
LIFE drängt daher darauf, dass Zuschüsse für Schiffe und den Austausch von Motoren für neue Marktteilnehmer an den Zugang zu Quoten geknüpft werden müssen, wobei die Bestimmungen von Artikel 17 der GFP 2014 anzuwenden sind, in denen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden Anreize für Fischereifahrzeuge zu schaffen, die selektives Fanggerät einsetzen oder Fangtechniken mit geringeren Umweltauswirkungen verwendenim Rahmen der ihnen zugewiesenen Fangmöglichkeiten. Es besteht die reale Gefahr, dass die Null-Rückwurf-Politik zu einer Null-Fischerei und Null-Einnahmen-Politik für die VNS wird, wenn nicht eine sinnvolle Quotenerhöhung für den Sektor vorgesehen wird.
Außerdem können die Artikel 17 (endgültige Einstellung der Tätigkeit) und 18 (vorübergehende Einstellung der Tätigkeit) nur von Schiffen in Anspruch genommen werden, die in den letzten drei Jahren mindestens 120 Tage lang gefischt haben. Diese hohe Schwelle könnte für viele Kleinfischer unerschwinglich sein und sollte etwas gesenkt werden, insbesondere für Artikel 18, der u. a. Stilllegungen aufgrund von Naturkatastrophen abdeckt.
Bei ordnungsgemäßer Umsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten und Regionen nach Geist und Buchstaben des Vorschlags, besteht die Möglichkeit, die schwierige Lage und die ungewisse Zukunft der kleinen Fischereigemeinden in Europa wirklich zu ändern. An der Formulierung von Artikel 15 können noch einige kleine Verbesserungen vorgenommen werden, und LIFE wird keine Mühe scheuen, um die Verordnung für die europäische SSF noch besser zu machen.
Allerdings werden die guten Finanzierungsregeln allein die derzeitige Situation nicht vollständig beheben. Es muss noch viel mehr getan werden, um den Ansatz "Klasse statt Masse" - Qualität statt Quantität - wirklich umzusetzen und so die SSF in die Lage zu versetzen, direkt von dem von ihnen geschaffenen Mehrwert zu profitieren, wie es das kürzlich abgeschlossene LIFE-Pilotprojekt in der Ost- und Nordsee empfiehlt[3]. Insbesondere ist es wichtig, die Art und Weise, wie die Fischereimärkte in der EU organisiert sind, gründlich und kritisch zu untersuchen, und zwar in Bezug auf die Art und Weise, wie Erzeugerorganisationen gegründet und geführt werden, sowie in Bezug auf Marktinformationen und andere spezifische Bedürfnisse der Kleinfischer, um Zugang zu den Märkten zu erhalten und von der Wertschöpfung zu profitieren.
Endlich eine gewisse Einfachheit... aber die Risiken sind groß!
Die aktuelle und die vorangegangenen Ausgaben des Fonds bieten den Mitgliedstaaten ein sehr umfangreiches Menü von Unterstützungsmaßnahmen, die sehr detailliert beschrieben sind und aus denen sie wählen können. Sie waren oft Gegenstand komplexer und langwieriger Verhandlungen in Brüssel und führten später in der Umsetzungsphase zu vielen Auslegungsfragen und Missverständnissen mit den Mitgliedstaaten. Entscheidend ist, dass der neue Fondsvorschlag der Kommission keine Maßnahmen enthält, sondern nur eine Liste in Artikel 13, in der die Investitionen aufgeführt sind, die nicht finanziert werden können. Mit der Verabschiedung eines "Wenn es nicht nicht förderfähig ist, kann es finanziert werden". Mit diesem Ansatz will die Kommission vermeiden, dass der neue EMFF-Vorschlag zu präskriptiv ist, und den Mitgliedstaaten die Flexibilität geben, die Fischereifonds entsprechend ihren Bedürfnissen einzusetzen.
Obwohl der neue EMFF-Vorschlag Frauen nicht erwähnt und geschlechtsneutral ist (es wird durchgängig der Begriff "Fischer" und nicht "Fischer" verwendet), können Unternehmerinnen und Fischereiarbeiterinnen dank des nicht präskriptiven Ansatzes des Vorschlags Finanzhilfen in Anspruch nehmen.
Diese grundlegende Änderung wird die Verhandlungen und die Umsetzung des Fonds für alle Beteiligten sicherlich wesentlich erleichtern. Gleichzeitig eröffnet sie aber auch ein völlig neues Terrain, das für alle Akteure im Fischerei- und Aquakultursektor mit Risiken behaftet ist: Die endgültige Ausgestaltung des Fonds auf nationaler Ebene wird von den einzelnen Mitgliedstaaten in Verhandlungen mit der Kommission beschlossen. Dadurch wird die Bedeutung von Konsultationen bei der Gestaltung der einzelnen nationalen operationellen Programme enorm gesteigert, und die SSF muss sich umfassend an diesen Konsultationen beteiligen.
Die Kommission wird nur begrenzten Einfluss auf die Wahl der Maßnahmen auf der Ebene der Mitgliedstaaten haben. Die Erfüllung der in Artikel 15 und darüber hinaus enthaltenen netten Bestimmungen zur Unterstützung der kleinen Fischergemeinden wird vollständig von der Fähigkeit der Vertreter der Kleinbetriebe auf nationaler Ebene abhängen, einen angemessenen und positiven Einfluss auf die Ausarbeitung der nationalen operationellen Programme auszuüben. Wir von LIFE sind bereit, unsere Mitglieder bei der Bewältigung dieser Herausforderung zu unterstützen.
Einige wichtige Elemente werden auch auf der Ebene der EU-Regionen ausgearbeitet. Gemäß Artikel 9 Absatz 5 plant die Kommission die Durchführung von Analysen der Meeresbecken, in denen die wichtigsten Herausforderungen zusammengefasst werden, auf die mit nationalen operationellen Programmen reagiert werden muss. Während dieser Ansatz für die Mitgliedstaaten, die in ihren bilateralen Beziehungen mit der Kommission an die Freiheit der Programmplanung gewöhnt sind, zwangsläufig umstritten sein wird, werden unsere Mitglieder und andere Freunde der kleinen Fischerei, die in den Beiräten aktiv sind, in den kommenden Monaten Gelegenheit haben, sich zu den Analysen der Meeresbecken zu äußern.
Ein weiterer Grund zur Sorge ist die Idee der Kommission, die CLLD-Methode und die FLAG über den Fischereisektor und die damit verbundenen Diversifizierungstätigkeiten hinaus zu öffnen. Bislang wurden in diesem fischereifreundlichen Umfeld erhebliche Investitionen in gute und innovative Projekte getätigt. In der Zeit nach 2021 werden alle Teilnehmer der Blauen Wirtschaft das Recht haben, auf die Gestaltung der lokalen Entwicklungsstrategien und die daraus resultierenden Maßnahmen Einfluss zu nehmen.
Wir von LIFE sehen diese neue Entwicklung mit großer Sorge. Sie birgt die Gefahr, dass die Fischereiinteressen innerhalb der Lokalen Aktionsgruppen von den finanziell stärkeren und privilegierten Interessen des "Blauen Wachstums" verdrängt werden, wie z. B. Aquakultur, Tourismus und Meeresenergieerzeugung. Über dieses Risiko haben wir schon früher geschrieben[4]und wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die FLAG und Farnet in erster Linie fischereiorientierte Gremien bleiben.
Was vor uns liegt
Auch wenn das Jahr 2021 weit von der heutigen Realität entfernt zu sein scheint, entscheidet sich die Zukunft des Kommissionsvorschlags - und damit der äußerst positiven Maßnahmen für die Kleinfischer - jetzt. Die Verhandlungen auf technischer Ebene im Rat und die ersten Vorbereitungen im Europäischen Parlament haben bereits begonnen. Einige Elemente der erweiterten Unterstützung für die handwerkliche Fischerei werden von den größeren Fischern und den nationalen Verwaltungen, die an die Freiheit der Programmplanung gewöhnt sind, nicht ohne weiteres akzeptiert werden.
Um uns herum gibt es viele andere Interessen, innerhalb des weit gefassten Fischereisektors und darüber hinaus. Viele von ihnen haben ihre heutige Stärke weitgehend der intensiven Nutzung von EU-Mitteln für die Fischerei in der Vergangenheit zu verdanken. Es ist höchste Zeit, dass die Kleinfischer wirklich zu einem der Hauptnutznießer dieser Mittel werden, um die Zukunft der 80% der EU-Fischereiflotte zu sichern und zu verbessern, die über 50% der Arbeitskräfte beschäftigt, sowie Tausende von direkt und indirekt abhängigen Arbeitsplätzen für Männer und Frauen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
Aber wir müssen uns dessen bewusst sein: dies wird nicht von alleine geschehen. Ohne unsere intensive und sachbezogene Beteiligung an den anstehenden EMFF-Debatten und -Verhandlungen besteht die Gefahr, dass die im Kommissionsvorschlag enthaltenen guten Dinge verloren gehen oder bestenfalls verwässert und abgeschwächt werden - sowohl jetzt in Brüssel als auch später auf nationaler Ebene.
Ob es uns gefällt oder nicht, Geld bewegt und bewegt das Weltgeschehen. Die EU-Mittel für die Fischerei sind da keine Ausnahme. Viel zu lange sind sie größtenteils in die Hände derjenigen geflossen, die finanziell am stärksten sind und auf allen Ebenen erfolgreich Lobbyarbeit für ihre Belange betreiben können. Seit der Einführung der GFP im Jahr 1983 sind die Kleinfischer Außenseiter. Wir können es uns einfach nicht leisten, die Chancen zu verpassen, die dieser neue, potenziell revolutionäre Kommissionsvorschlag bietet.
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[1] http://www.emff-now-and-then.eu/documents/DG-MARE-Conclusions-Conference-A4-03.pdf
[2] https://ec.europa.eu/jrc/en/publication/eur-scientific-and-technical-research-reports/2017-annual-economic-report-eu-fishing-fleet-stecf-17-12, Seite 133 und Tabelle 4.17.
[3] https://lifeplatform.eu/wp-content/uploads/2018/06/LIFE_BANS_Final_Technical_Report.pdf
[4] https://lifeplatform.eu/life-calls-inclusive-blue-growth/