Die Kontrollverordnung II
Vorschlaghammer und Nuss: LIFE hält den ehrgeizigen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Fischereikontrollverordnung für übermäßig präskriptiv und ungeeignet, um die schwierigen Probleme der Fangmeldungen, der Überwachung und der Durchsetzung in der kleinen Fischerei zu lösen.
Brüssel, 19. Juni 2018
Brian O'Riordan
LIFE würde es begrüßen, wenn bei der Umsetzung der neuen Kontrollverordnung ein stärkerer Bottom-up-Ansatz verfolgt würde, d.h. mit mehr Zuckerbrot und weniger Peitsche, um die kleinen Fischereibetriebe in den Regelungsbereich einzubeziehen. Zu Recht sind die Ziele des Vorschlags hoch gesteckt. Falsch ist, dass dem Sektor die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften auferlegt wird, ohne dass die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen und Leitlinien zur Förderung des Übergangs bereitgestellt werden.
Die kleine Fischerei, das Herzstück der vergessenen europäischen Flotte, war lange Zeit ein Ausreißer in der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU. Die kleine Fischerei (Schiffe unter 12 m Länge mit nicht geschlepptem Fanggerät), die im Jahr 2015 741 TP2T der aktiven Fischereiflotte ausmachte, ist derzeit nicht verpflichtet, ihre Fänge zu melden oder ihre Position auf See anzugeben. Das soll sich mit der reformierten Kontrollverordnung ändern, und zwar drastisch.
Die GD Mare hat kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Kontrollverordnung veröffentlicht. In seiner neuen Form wird er erhebliche Anforderungen an die Betreiber kleiner Fischereifahrzeuge stellen, was sich auf ihre Arbeitsweise auswirkt. Besonders hervorzuheben sind die Anforderungen, ein elektronisches Logbuch zu führen und den Fang bei der Anlandung nach Arten zu wiegen. Die Anlandung von unsortierten Arten ist nur unter strengen Auflagen erlaubt, einschließlich des Wiegens durch Systeme, die von den Behörden der Mitgliedstaaten betrieben oder kontrolliert werden. Dies wird sich auf viele Direktverkaufssysteme auswirken, bei denen Fisch von kleinen Schiffen noch auf See verkauft wird und die Fänge bei der Anlandung an die Käufer versandt werden. Kleine Marktteilnehmer müssen auch die strengen neuen Bestimmungen über Verstöße und Sanktionen beachten, darunter ein neues Strafpunktesystem.
Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass "alle Schiffe, auch solche unter 12 m Länge, müssen mit einem Ortungssystem ausgestattet sein", und dass "alle Fischereifahrzeuge unter 12 m Länge müssen ihre Fänge elektronisch melden".
Bemerkenswert an dem Vorschlag ist auch die Streichung der Ausnahme von der Meldung von Fängen von weniger als 50 kg in den Logbüchern. Laut der GD Mare ist diese Ausnahme "bis zu 350.000 t Fisch übrig bleiben könnten, was 6% der derzeit gemeldeten Fänge von EU-Fischereifahrzeugen entspricht, unerklärt".
LIFE begrüßt, dass in dem Vorschlag anerkannt wird, dass "Die handwerkliche Fischerei spielt in der Union eine wichtige Rolle, sowohl in biologischer als auch in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht.. LIFE stimmt auch zu, dass "Es ist wichtig zu kontrollieren, dass die Fangtätigkeiten und der Fischereiaufwand kleinerer Schiffe mit den Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik übereinstimmen."
LIFE drängt jedoch darauf, dass die Anforderungen für elektronische Meldungen an die Gegebenheiten der kleinen Fischerei angepasst werden. Die Bedingungen an Bord kleinerer Schiffe, insbesondere bei ungünstigen See- und Wetterverhältnissen, sind in den meisten Fällen nicht günstig für Multitasking und Manipulationen an kleinen Geräten, die sowohl Geschicklichkeit als auch Präzision erfordern.
In dem neuen Vorschlag wird hervorgehoben, dass "Die Mitgliedstaaten sollten in der Lage sein, alle Fischereifahrzeuge zu verfolgen, auch Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 12 Metern. und dass "Bei Schiffen mit einer Länge von 12 Metern ist es jetzt möglich, mobile Geräte zu verwenden, die weniger teuer und einfach zu bedienen sind."
Was die Berichterstattung anbelangt, so wird in dem Vorschlag auch Folgendes festgestellt: "Jede zusätzliche Belastung für kleine Marktteilnehmer (Kleinfischer) wird durch die Einführung einfacher und kosteneffizienter Meldesysteme für Fischereidaten vermieden, die die Vorteile erschwinglicher und weit verbreiteter Mobiltelefontechnologien nutzen."
So weit, so gut.
Ein großer Grund zur Sorge ist jedoch, dass eine von der GD Mare unter der Schirmherrschaft von EASME in Auftrag gegebene Studie "Prüfung von Konzepten für die elektronische Überwachung von Kleinflotten (SSF) und Vorschläge für bewährte Verfahren in diesem Bereich" wurde gestrichen. Die Ergebnisse dieser Studie sollten in die Verfeinerung der neuen Fischereikontrollverordnung einfließen, eine Bestandsaufnahme der verschiedenen erschwingliche und weit verbreitete Mobilfunktechnologienund maßgeschneiderte technologische Lösungen für die Probleme bei der Berichterstattung im Rahmen des SSF angewandt. In Ermangelung einer offiziellen Erklärung kann man nur spekulieren, warum diese Studie fallen gelassen wurde und ob dies mit der unangemessenen Eile zu tun hat, mit der diese neue Verordnung durchgesetzt wird.
Der Vorschlag ist in dieser Hinsicht zum Scheitern verurteilt, es sei denn, es wird ein stärker von unten nach oben gerichteter Ansatz für elektronische Logbücher für SSF verfolgt, einschließlich Erprobungen auf See, Ausbildungskursen und finanzieller Unterstützung für SSF-Betreiber bei der Installation, Wartung und Nutzung geeigneter Geräte.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass die Absichten der Kommission zwar gut gemeint sein mögen, dass wir aber zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts weit davon entfernt sind, Zugang zu den oben genannten "einfache und kosteneffiziente Meldesysteme für Fischereidaten, die erschwingliche und weit verbreitete Mobiltelefontechnologien nutzen". Es ist auch offensichtlich, dass es derzeit kein schiffsgestütztes System auf See gibt, das mit den landgestützten Verwaltungsservern "kommunizieren" kann.
Der Top-Down-Ansatz wird in Artikel 15.2 hervorgehoben, der besagt, dass: Kapitäne von Fischereifahrzeugen der Union mit einer Länge über alles von weniger als 12 Metern übermittelt auf elektronischem Wege die Informationen gemäß Artikel 14 nach Abschluss des letzten Fangeinsatzes an die zuständige Behörde ihres Flaggenmitgliedstaats und vor dem Einlaufen in den Hafen.
SSF müssen auch die Vorschrift erfüllen, dass alle Schiffskategorien im Logbuch Angaben über verlorenes Fanggerät machen müssen, einschließlich der Art des verlorenen Fanggeräts, des Datums und der Uhrzeit, zu der das Gerät verloren ging, der Position, an der das Gerät verloren ging, und der Maßnahmen, die zur Bergung des Geräts ergriffen wurden. Schiffe mit einer Länge von weniger als 12 m müssen außerdem die für die Bergung von verlorenem Fanggerät erforderliche Ausrüstung an Bord mitführen.
Bei größeren Schiffen unter 12 Metern Länge, die über ein Deck, einen Stromanschluss und ein gut geschütztes Steuerhaus verfügen, das von den Bereichen, in denen das Fanggerät umgeschlagen wird, entfernt ist, kann dies relativ leicht eingehalten werden. In der Regel sind kleine Schiffe in Europa jedoch 5 bis 7 Meter lang und wiegen etwa 3 GT. Diese Schiffe verfügen möglicherweise nicht über ein Deck, haben wahrscheinlich keinen Stromanschluss und bieten kaum einen geschützten Raum außerhalb des Bereichs, in dem das Fanggerät bearbeitet wird. Die Bedienung eines mobilen Geräts, auch wenn es noch so erschwinglich oder weit verbreitet ist, auf einer beweglichen Plattform unter solchen Bedingungen mit nassen und rutschigen Handschuhen und der anderen Hand an der Pinne ist, gelinde gesagt, eine echte Herausforderung.
Solche Maßnahmen lassen sich am einfachsten und effektivsten an Land durchführen, und wahrscheinlich am besten am Ort und/oder zum Zeitpunkt des Verkaufs. Es ist eindeutig unpraktisch, dass alle Schiffe Waagen mit sich führen, selbst wenn deren Betrieb auf einem kleinen Boot möglich wäre, so dass diese Anforderung auf einer Schätzung des Gewichts der verschiedenen Arten an Bord vor der Anlandung beruht. LIFE fragt sich daher, welchen Nutzen die Meldung von Fängen "auf See" für die Regulierungsbehörde haben könnte - und welche Art von Geräten vorgeschlagen wird, damit die Betreiber von SSF ihre Fangdaten protokollieren können.
Die Verordnung bezieht sich auf alle Schiffe des kleinen Sektors. Dieser Sektor umfasst fast 62 000 Schiffe in ganz Europa, von den kleinsten griechischen Inseln bis zu den nördlichsten Archipelen. Woher soll trotz der oben genannten Herausforderungen die Infrastruktur kommen, und wer soll sie bezahlen, um die schiere Menge an Daten über die Bewegungen einzelner Schiffe, den Verlust von Fanggeräten, die Fangmeldungen und die anschließenden Anlandeerklärungen zu verarbeiten?
Und was passiert, wenn sie kaputt geht? Die Vergangenheit hat gezeigt, dass schiffsgestützte Technik weniger zuverlässig ist als ihre Pendants auf dem Land. Was passiert mit dem Fischer im Falle eines technischen Defekts? Darf er dann noch den Hafen oder die Bucht verlassen, und wie sieht es in den Regionen in äußerster Randlage mit der praktischen Möglichkeit aus, die Ausrüstung in kurzer Zeit zu reparieren?
Es braucht keinen Vorschlaghammer, um eine Nuss zu knacken. LIFE drängt daher darauf, dass auf der Grundlage der bisherigen beträchtlichen Erfahrungen der SSF mit mobilen Technologien mehr darüber nachgedacht wird, wie die Meldeverfahren an die Gegebenheiten der SSF-Einsätze angepasst werden können. In den letzten Jahren haben sich die Mobiltechnologien sprunghaft entwickelt, ebenso wie der Einfallsreichtum der SSF bei der Nutzung und Anwendung von APPs und SMS für ihre Bedürfnisse, sei es für die Sicherheit auf See, den Zugang zu webbasierten Daten, den Betrieb ihrer Unternehmen oder die Kommunikation mit den Märkten.
Mobile Technologien, EMS, APPs und SMS in Verbindung mit webbasierten Systemen bieten eine Fülle von Möglichkeiten, die Berichterstattung zu verbessern, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu gewährleisten und den Bedarf von Fischereibetrieben an Echtzeitinformationen, Notrufen, Marktinformationen und der Aufzeichnung von Daten für den privaten Gebrauch zu decken.
Bei der Umsetzung einer geänderten Fischereikontrollverordnung müssen jedoch realistische Ziele und Fristen gesetzt und ein flexibler Bottom-up-Ansatz verfolgt werden, um sicherzustellen, dass die gesamte Palette der von der SSF durchgeführten Vorgänge die Ziele eines guten Fischereimanagements erfüllen kann, indem sie die erforderlichen Daten rechtzeitig und in dem gewünschten Format liefert. Wie wirksam und einfach die neuen mobilen Technologien auch sein mögen, ohne eine wirksame Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) zwischen der mobilen Technologie und dem Server, der die Fangdaten aufzeichnet, und ohne die erforderliche Infrastruktur, um die Datenströme überhaupt verarbeiten zu können, wird die Verordnung eher ein Hindernis sein als ein Wegweiser für ein wirksames und effizientes Fischereimanagement in Europa.
Nicht zuletzt sollen die Verfahren im Falle eines Verstoßes verschärft und einheitliche Mindeststrafen festgelegt werden. Parallel dazu soll ein neues Punktesystem eingeführt werden, das eine wirksame Abschreckung gegen die schädlichsten Verhaltensweisen gewährleisten soll, die zur Aussetzung oder zum Entzug der Fanglizenz oder des Rechts, ein Schiff zu führen, führen können.
Was einen schweren Verstoß darstellt, hängt von der Schwere des betreffenden Verstoßes ab und ist von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats zu bestimmen. Es werden 17 Tätigkeiten aufgeführt, die als schwere Verstöße gelten. Es bleibt den Behörden der Mitgliedstaaten überlassen zu entscheiden, ob weitere 9 Tätigkeiten je nach ihrer Schwere als schwere Verstöße zu behandeln sind, darunter "Nichteinhaltung der Verpflichtung zur genauen Aufzeichnung und Meldung von Daten über die Fangtätigkeit, einschließlich der über das Schiffsüberwachungssystem zu übermittelnden Daten und der Vorankündigungen".
LIFE befürchtet, dass die kleinsten Fischereibetriebe aufgrund der Schwierigkeiten, die die kleinen Fischereifahrzeuge bei der Einhaltung der neuen Meldevorschriften haben, zu Unrecht kriminalisiert werden könnten. Wir wünschen uns mehr Zuckerbrot in Form von Zuschüssen und Schulungen und weniger Peitsche in Form von Sanktionen und Strafverfahren, um kleine Fischereibetriebe in die regulative GFP einzubeziehen.