Ostsee: Zulässige Gesamtfangmenge 2025
Seit der Einführung von Sofortmaßnahmen in der Ostsee zum Schutz der Dorschbestände vor fünf Jahren hat sich die Situation nur noch verschlimmert, und es gibt keinen Grund zu Optimismus, dass sich die Lage in nächster Zeit verbessern wird, die wir auf der Veranstaltung "Baltic emergency" im Juni in Brüssel in Angriff genommen haben.
Am 31. Mai veröffentlichte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) sein wissenschaftliches Gutachten darüber, wie viel Fisch im nächsten Jahr (2025) aus der Ostsee entnommen werden darf. Dieses Gutachten soll die Europäische Kommission (EK) und die EU-Kommission informieren.
AgriFish-Rates bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2025 und des Vorschlags der EU zu den Fangmöglichkeiten in der Ostsee, der Ende August veröffentlicht werden soll.
Aus dem ICES-Gutachten geht hervor, dass sich die meisten Bestände nicht erholen oder sogar weiter zurückgehen. Neben Kabeljau und westlichem Hering gehören nun auch Sprotten zu den Arten, deren Bestände sich auf einem historischen Tiefstand befinden. LIFE begrüßt zwar das ICES-Gutachten zur Reduzierung des Fischereiaufwands, ist aber besorgt, dass dieses Gutachten nicht weit genug geht, da es zu eng gefasst ist und nicht über einen einfachen Ansatz für eine einzelne Art hinausgeht.
Obwohl die Quoten für die gezielte Fischerei gesenkt wurden, hat der ICES in seinen Empfehlungen weder die Auswirkungen der natürlichen Sterblichkeit (vor allem durch Kormorane und Robben) noch die Beifangsterblichkeit berücksichtigt. Kabeljau wird immer noch in großen Mengen in der Grundschleppnetzfischerei auf Plattfische (Flunder und Scholle) gefangen. In diesen Fischereien wird weit mehr Kabeljau als Beifang gefangen (und zurückgeworfen) als in den Fischereien, die auf Kabeljau ausgerichtet sind.
Aus diesen Gründen fordert LIFE, die Fischerei auf Kabeljau, Scholle und westlichen Hering in den Seegebieten 21-32 für alle Flotten und Fanggeräte zu verbieten, mit Ausnahme kleiner Flotten mit geringer Auswirkung und passivem Fanggerät. Die Bestimmungen von Artikel 17 der Die GFP ermöglicht dies durch die Anwendung von Umweltkriterien, die die Zuteilung von Fangmöglichkeiten auf Schiffe unter 12 m Länge mit nicht geschlepptem Fanggerät beschränken.
Zugang hier: Empfehlungen der LIFE Baltic-Mitgliedschaft
Kontakt: Christian Tsangarides, LIFE-Koordinator für die Ost- und Nordsee, bans@lifeplatform.eu