Jährliche Aufteilung der Quoten im Weihnachtsrat: Das richtige Gleichgewicht finden
LIFE fordert gleiche Wettbewerbsbedingungen und eine gerechtere Aufteilung der Quoten zwischen größeren und kleineren Fischereien.
19. Dezember 2018
Update: LIFE reagiert auf die Einigung des Rates über Barsch und Aal
LIFE stellt mit Enttäuschung fest, dass die Fischereiminister die wirtschaftliche, soziale und ökologische Bedeutung der kommerziellen Fischerei mit Haken und Leinen auf Wolfsbarsch nicht erkannt haben. Anstatt diesen Sektor mit einer deutlich erhöhten Zuteilung zu belohnen, haben sie es für angebracht gehalten, die Zulage für mobile Fanggeräte zu erhöhen, Verdoppelung der Zulage für Grundfischtrawler. Dies sendet die falsche Signale und wirft die Frage nach dem politischen Willen des Rates auf, ernsthafte Maßnahmen zur Erhaltung des nördlichen Wolfsbarsches zu ergreifen. Es ist auch eine verpasste Gelegenheit, den Geist der Artikel 17 indem Fischereifahrzeuge, die selektive Fanggeräte einsetzen und Fangtechniken mit geringeren Umweltauswirkungen verwenden, belohnt werden und Anreize in Form eines besseren Zugangs erhalten.
Die positive Seite ist, LIFE stellt fest, dass die Obergrenze von 1% für Stellnetzfischer aufgehoben und die zulässige Menge im Laufe des Jahres von 1,2 auf 1,4 Tonnen erhöht wurde.. Dies ist ein Rettungsanker für die Fischer, die kleine stationäre Netze in der gemischten Fischerei einsetzen und für die der Beifang von Wolfsbarsch einen wichtigen wirtschaftlichen Beitrag zu ihrem schwierigen Lebensunterhalt darstellt.
Aber der Teufel steckt im Detail, und wir freuen uns auf den überarbeiteten Text des EG-Vorschlags zu den Fangmöglichkeiten für 2019.
Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen[1] nach Abschluss der Verhandlungen im Rat, LIFE begrüßt das Ergebnis für den europäischen Aalbestand mit Vorsicht. Bei einer langlebigen Art wie dem Aal ist es sinnvoll, die koordinierten Sperrungen auf nationaler Ebene fortzusetzen und sie auf breiter Basis anzuwenden - für alle Lebensstadien des Aals, insbesondere den Glasaal, und für die Freizeitfischerei.
Die Arbeit für die dringend benötigte Erholung der Aale ist noch lange nicht beendet. Wir fordern die EU-Institutionen dringend auf, ein umfassendes, glaubwürdiges und realistisches Maßnahmenpaket auszuarbeiten, um dem europäischen Aal eine gute Zukunft zu sichern. Sie muss die illegale Aalfischerei aller Art, insbesondere den Handel mit Glasaalen, "Europas eigenem Elfenbeinhandel", ausrotten. Eine allumfassende System der Fangdokumentation für alle Aalfänge kann hilfreich sein, um dieses Ziel zu erreichen. Ebenso müssen die Ursachen der nicht fischereilichen, anthropogenen Sterblichkeit des Aals angegangen werden, wobei der Turbinensterblichkeit und den Auswirkungen der schwarzen Kormorane besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Wie immer wird LIFE keine Mühen scheuen, um auf der Grundlage der Erfahrungen von Praktikern konstruktive Vorschläge zu unterbreiten.
[1] Information der Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Ratstagung https://www.consilium.europa.eu/media/37643/st15654-en18v2.pdf
17. Dezember 2018
Brian O'Riordan
Die Fischereiminister der Europäischen Union treffen sich heute und morgen, am Montag, den 17. und Dienstag, den 18. Dezember, in Brüssel zum jährlichen "Weihnachts-Fischereirat", um die Fangmöglichkeiten für 2019 im Atlantik, in der Nordsee und im Schwarzen Meer zu vereinbaren. Im vergangenen Jahr waren die Fischereimanager zuversichtlich, was die Fortschritte bei der Erreichung der MSY-Ziele angeht. Dennoch muss der Fischereirat ein empfindliches Gleichgewicht zwischen dem Schutz empfindlicher und gefährdeter Bestände und der Ermöglichung eines erweiterten Zugangs im Einklang mit der Bestandserholung finden.
Es ist ein heikles Gleichgewicht zwischen dem Vorsorgeansatz zum Schutz der Ressourcen einerseits und der Aufrechterhaltung der Wirtschaftstätigkeit und der Existenzgrundlagen andererseits: die Kombination von ökologischer Nachhaltigkeit mit einer fairen und gerechten Zuteilung, die im Interesse aller ist. Für die kleinen Fischer, die nur geringe Auswirkungen auf die Fischerei haben, wird der Weihnachtsrat im Allgemeinen als eine Aufteilung der Weihnachtsquoten angesehen, die vor allem den Interessen der großen Fischer zugute kommt. Die Interessen kleinerer Betriebe wurden durch ein unfaires Quotensystem an den Rand gedrängt und von den quotengebundenen Arten entfremdet. Dies ist ein großes Manko der viel gepriesenen GFP-Reform von 2014, die trotz vieler Versprechungen - vor allem Artikel 17[1] - hat es versäumt, die Ungleichheiten zwischen den Sektoren zu beseitigen und die Wettbewerbsbedingungen zwischen größeren und kleineren Flotten anzugleichen.
Der Mangel an Quoten und der fehlende faire Zugang zu Quoten ist ein großes Hindernis für das Überleben und Gedeihen kleinerer Fischereibetriebe und könnte am 1. Januar 2019 den endgültigen Ausschlag geben, wenn die Anlandeverpflichtung wie beabsichtigt vollständig umgesetzt wird. Ohne Quoten für Ziel- oder Beifangarten könnte die EU-Politik der Null-Rückwürfe zu einer Null-Fischerei-Politik für Kleinfischer werden, was die meisten Fischereibetriebe effektiv ausschließen würde.
Das richtige Gleichgewicht zu finden, ist besonders wichtig bei Bass (Dicentrarchus labrax). Seit 2015 EU-weite Erhaltungsmaßnahmen um den fischereilichen Druck auf diesen wertvollen, aber sehr gefährdeten Bestand zu verringern. Die Bemühungen seit 2015 konzentrierten sich auf die Reduzierung des gezielten Fischereiaufwands für Wolfsbarsch, u. a. durch eine Schließung der Fischerei, wenn die Bestände während der Laichzeit (im Februar und März) am empfindlichsten sind, und die vollständige Schließung der Fischerei für pelagische Trawler.
Nach einem Benchmarking-Prozess zu Beginn dieses Jahres wurde das ICES-Gutachten für Wolfsbarsch in den Bereichen 4.b-c, 7.a und 7.d-h (zentrale und südliche Nordsee, Irische See, Ärmelkanal, Bristolkanal und Keltische See) veröffentlicht im Juni 2018. Darin wurde eine Änderung des Ansatzes von einem vorsorglichen Ansatz im Jahr 2017 zu einem MSY-basierten Ansatz für 2018 und 2019 vorgeschlagen. In seinem Gutachten von 2017 für Wolfsbarsch in diesen Seegebieten hatte der ICES empfohlen, dass die kommerziellen Fänge in den Jahren 2018 und 2019 jeweils nicht mehr als 478 Tonnen betragen sollten. In seinem Gutachten für Wolfsbarsch aus dem Jahr 2018, das auf einem MSY-Ansatz beruht, erhöhte der ICES diesen Wert und empfahl, dass die Gesamtentnahme (sowohl für den kommerziellen als auch für den Freizeitsektor) im Jahr 2018 nicht mehr als 880 Tonnen und im Jahr 2019 nicht mehr als 1 789 Tonnen betragen sollte. Bei der Obergrenze von 478 Tonnen für 2017 wurde die Freizeitfischerei nicht berücksichtigt, bei den höheren Zahlen für 2018 schon.
Das jüngste ICES-Gutachten verdeutlicht das heikle Gleichgewicht zwischen schwacher Rekrutierung und geringer Biomasse des Laicherbestands einerseits und einer vermeintlichen Verringerung des Fischereiaufwands andererseits. Besorgniserregend ist die Feststellung des ICES, dass die Biomasse des Laicherbestands (SSB) seit 2005 rückläufig ist und inzwischen unter dem Blim liegt. Ebenfalls besorgniserregend ist die seit 2008 geschätzte geringe Rekrutierung; nur die Schätzungen für die Jahrgänge 2013 und 2014 zeigen eine durchschnittliche Rekrutierung. Neben der durchschnittlichen Rekrutierung für 2013 und 2014 gibt nur die Tatsache Anlass zu Optimismus, dass die fischereiliche Sterblichkeit 2013 ihren Höhepunkt erreicht hat, seitdem rapide zurückgegangen ist und nun unter dem FMSY liegt.
All dies hat zu einem gewissen Optimismus geführt, dass die Medizin möglicherweise wirkt und dass die Barschbestände auf dem Weg der Besserung sind. Bis zu einem gewissen Grad wird dies durch die Fänge und Beobachtungen der LIFE-Mitglieder, die mit der Handleine fischen, in der Saison 2018 bestätigt. Während gute Fänge von Barschen nur vereinzelt und mit gemischtem Erfolg zu verzeichnen waren, berichteten Angler entlang der französischen Atlantikküste, der Südküste des Vereinigten Königreichs und der südlichen Nordseeküste des Vereinigten Königreichs, Belgiens und der Niederlande, dass sie große Mengen von Barschen knapp unterhalb der MCRS gesehen haben. Dies deutet auf eine rosige Zukunft hin, wenn diese Barsche in den nächsten zwei Jahren überleben, um zu wachsen und zu laichen.
Und dies ist ein großes WENN. Das Schicksal der Barsche ist von allen Seiten mit vielen Herausforderungen verbunden. Ganz oben auf der Liste dieser Herausforderungen steht die Ansammlung geschlechtsreifer Barsche in den Wintermonaten, die im Oktober beginnt und bis März und manchmal bis Juni andauert. Dies macht sie sehr anfällig für die gezielte und ungezielte Befischung durch größere und halbindustrielle kleinere Netzfangbetriebe. Auch die Ansammlungen von Jungfischen unterhalb der MCRS machen sie für diese Fanggeräte anfällig. Wenn mobile und größere stationäre Netze diese Ansammlungen meiden, können unbeabsichtigte und potenziell zerstörerische Auswirkungen auf die Barschbestände verringert werden.
Ermutigung der Betreiber von mobilen und stationären Fanggeräten, solche Ausweichmaßnahmen zu ergreifen, den EG-Vorschlag für die Fangmöglichkeiten 2019 für den Atlantik, die Nordsee und das Schwarze Meer setzt eine tägliche Obergrenze von "1% des Gewichts der von diesem Schiff an Bord befindlichen Gesamtfänge an Meerestieren" für Grundschleppnetzfischer, Wadenfänger und stationäre Kiemennetze. Barsch ist für pelagische Trawler verboten, die nach geltendem Recht "Es ist verboten, Europäischen Wolfsbarsch an Bord zu behalten, umzuladen, umzusiedeln oder anzulanden.".
Nach Ansicht von LIFE sind dies faire und sinnvolle Maßnahmen, solange sie durch angemessene Kontrollmaßnahmen auf See und an Land ergänzt werden. Vieles deutet jedoch darauf hin, dass solche Kontrollen nicht so wasserdicht sind, wie sie sein sollten, und dass die Wirksamkeit der 1%-Obergrenze als Anreiz für Ausweichmanöver dadurch verringert wird.
LIFE ist auch besorgt darüber, dass die Obergrenze von 1% das Ende der Fahnenstange für unsere Mitglieder aus dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden bedeutet, die kleine stationäre Netze in gemischten Fischereien einsetzen und denen es faktisch verboten ist, ihre relativ kleinen Barschfänge zu verkaufen. Ihre täglichen Fänge belaufen sich auf nicht mehr als 20 bis 50 kg pro Tag, was bedeuten würde, dass sie alle gefangenen Barsche zurückwerfen müssten. Für Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 10 Metern, die nur in geringem Umfang stationäres Fanggerät einsetzen, würde LIFE dafür plädieren, die Obergrenze von 1% vollständig aufzuheben.
Für 2019 werden die Barschbestände im Golf von Biskaya südlich der 48th Parallel dazu werden in der mittleren und südlichen Nordsee, der Irischen See, dem Ärmelkanal, dem Bristolkanal und der Keltischen See die Barschbestände immer noch als zwei getrennte Bestände betrachtet, für die zwei unterschiedliche Bewirtschaftungsregelungen gelten. Im Rahmen des kürzlich vereinbarten Mehrjahresplans für die westlichen Gewässer werden die Barschbestände in diesen beiden Gebieten ab 2020 als ein Bestand bewirtschaftet.
Diese Zusammenlegung der beiden Bestände mag aus Sicht des Fischereimanagements sinnvoll sein, aber unterhalb der 48 %-Marke gibt es noch viel Raum für Verbesserungen.th parallel. Die französische Plattform für kleine Fischerei (PPAF) hat sich sehr kritisch geäußert das Fehlen einer wirksamen Verwaltung und Kontrolle größerer Aktivitäten, insbesondere in den Laichgebieten. Dadurch sind auch die derzeitigen und künftigen Aussichten für die Barschzüchter, die kommerziellen Tätigkeiten mit den geringsten Auswirkungen auf die Bestände, stark gefährdet.
Wir hoffen aufrichtig, dass ein solcher Schritt einen rigoroseren Ansatz für die Bewirtschaftung und Erhaltung der Bestände in beiden Gebieten gewährleistet und die Rechte und Belohnungen für diese Fische auf die nachhaltigste Weise verteidigt - basierend auf den drei Säulen der Nachhaltigkeit: Umwelt, Wirtschaft und Soziales.
[1] Artikel 17 der "Grundverordnung" (Verordnung Nr. 1380/2013) verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei der Aufteilung der ihnen zur Verfügung stehenden Fangmöglichkeiten "transparente und objektive Kriterien, einschließlich solcher ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Art", anzuwenden. Zu den zu verwendenden Kriterien können unter anderem die Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt, die bisherige Einhaltung der Vorschriften, der Beitrag zur lokalen Wirtschaft und die historischen Fangmengen gehören. Die Mitgliedstaaten bemühen sich, im Rahmen der ihnen zugewiesenen Fangmöglichkeiten Anreize für Fischereifahrzeuge zu schaffen, die selektives Fanggerät einsetzen oder Fangtechniken mit geringeren Umweltauswirkungen wie geringerem Energieverbrauch oder geringerer Schädigung von Lebensräumen anwenden.