Die baltischen LIFE-Mitglieder starten einen Aktionsplan

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Warschau, 25. Juli 2016

LIFE-Plattform

 

Im Anschluss an das ICES-Gutachten für 2017 haben die LIFE-Mitglieder des Ostseeraums (einschließlich Polen, Schweden, Dänemark und Deutschland) den folgenden Aktionsplan mit konkreten Vorschlägen für eine korrekte Bewirtschaftung des Dorschbestands der westlichen Ostsee ausgearbeitet, der den Entscheidungsträgern vorgelegt werden soll. Kabeljau ist eine der wichtigsten Einkommensquellen für Kleinfischer und für die Erhaltung der Lebensgrundlage der lokalen Küstengemeinden in der Region von entscheidender Bedeutung.

 

Aktionsplan für den Dorschbestand der westlichen Ostsee gemäß dem ICES-Gutachten für 2017

 

Die Situation

LIFE ist äußerst besorgt über das jüngste ICES-Gutachten, in dem die Fangmöglichkeiten für den Dorschbestand der westlichen Ostsee für 2017 dargelegt werden. Die empfohlene TAC von 917 Tonnen bedeutet eine jährliche Reduzierung um ca. 93%. Es ist vielleicht die härteste praktischer Stresstest noch nicht für die reformierte GFP.

LIFE ist der Ansicht, dass die Produktivität des Dorschbestands der westlichen Ostsee angesichts der relativ starken Jahrgänge der 1990er und frühen 2000er Jahre viele Jahre lang überschätzt wurde. Dieser bedauerliche Fehler ermöglichte die lang anhaltende Überfischung des Bestands. Die jüngste Neuberechnung der Rekrutierungszahlen durch den ICES (Tabelle 8.3.4.11. im Vergleich zu den Gutachten früherer Jahre) bestätigt diese Ansicht. Ein weiteres wichtiges Problem sind die Rückwürfe von Kabeljau bei der pelagischen Schleppnetzfischerei (SD24) und bei der Grundschleppnetzfischerei (SD22), die möglicherweise höher sind als offiziell angegeben. Außerdem werden Schleppnetze oft so eingesetzt, dass die Selektivität verringert oder aufgehoben wird.

Darüber hinaus verstärken die Freizeitfischerei und Umwelt- bzw. Ökosystemfaktoren, insbesondere die durch die zunehmende Robbenpopulation verursachte Kabeljausterblichkeit, den Druck auf den Bestand. Die durch die Robben verursachten Schäden an den Fängen stellen für die kleinen Fischergemeinden eine zusätzliche Belastung dar, da die Robben die Fische fressen, die sie mit ihren passiven Fanggeräten gefangen haben.

Für 2017 weist der ICES insbesondere auf die sehr schwache Rekrutierung hin. Der jüngste Nachwuchsjahrgang wird auf etwa 6% des langfristigen Durchschnitts geschätzt, auch wenn F leicht rückläufig ist und sich die SSB auf einem Niveau unterhalb von Blim stabilisiert zu haben scheint.

Wir sind der festen Überzeugung, dass der derzeitige Zustand der westlichen Kabeljaubestände die Entwicklung eines breit angelegten und einfallsreichen Aktionsplans erfordert, anstatt sich nur auf das "Business-as-usual" zu konzentrieren: den kurzsichtigen Kampf um die TAC-Werte oder ihre Zuteilung an die Mitgliedstaaten für das nächste Jahr, den wir schon zu lange beobachten können.

Deshalb, LIFE nimmt vorerst keine Stellung zu den spezifischen TAC, solange die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem geforderten und nachstehend beschriebenen Aktionsplan noch nicht abgeschlossen sind. Es ist klar, dass insgesamt,
muss eine ernsthafte Reduzierung der Fangmöglichkeiten beschlossen werden, die deutlich stärker ausfällt als im letzten Jahr (-20%).

Allgemeiner Tenor des Aktionsplans

LIFE fordert nachdrücklich die Anerkennung der Tatsache, dass wir ebenso wie für unsere am stärksten gefährdeten Fischbestände auch für die am stärksten gefährdeten Fischer die größtmögliche Sorgfalt walten lassen müssen.

Konkret bedeutet dies, dass harte Maßnahmen zum Schutz der Bestände in erster Linie auf die Flotten abzielen sollten, die am stärksten zum fischereilichen Druck auf die Bestände der westlichen Ostsee beitragen und zumindest technisch in der Lage sind, ihren Aufwand auf andere Gebiete und Bestände zu verlagern.

Der Aktionsplan wurde im Geiste von Artikel 5 des neuen Mehrjahresplans für die Ostsee erstellt, in dem gefordert wird, dass alle geeigneten Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um eine rasche Rückkehr des betreffenden Bestands auf das MSY-Niveau und darüber hinaus zu gewährleisten.

LIFE fordert die EU-Institutionen, BALTFISH und die betroffenen Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die nachstehend beschriebenen Maßnahmen unverzüglich umgesetzt werden und ab 2017 gelten.

Elemente des Aktionsplans

  1. Schutz des Laicherbestands durch verlängerte Vollständige Sperrung der Schleppnetzfischerei zur Erhaltung der Konzentrationen vor der Laichzeit und des Laichs. Die Schließung sollte den ganzen Februar und März über in den Untergebieten 22 und 23 gelten, d.h. dort, wo das Laichen stattfindet. Die Erhaltung des (noch verbliebenen...) Laicherbestandes muss für alle Priorität haben.
  2. Im Geiste von Artikel 17 der GFP-Grundverordnung und in Anbetracht der erheblichen TAC-Kürzung, Einführung von Plänen zur Vermeidung von Kabeljaufällen mit Anreizen für die Flotten, die technisch in der Lage sind, von der Kabeljaufischerei auf andere Fischereien umzusteigen. In Funktion der Verabschiedung von Plänen zur Vermeidung von Kabeljau, Zuteilung der "freigegebenen" Fangmöglichkeiten an diejenigen Fischer, die keine Alternative haben und überwiegend außerhalb der Laichzone des Kabeljaus mit passivem Fanggerät fischen.
  3. Erleichterung technischer Anpassungen in gezogenen Getrieben, die Vermeidung von Beifängen von Kabeljau - für den Zeitraum außerhalb der unter Punkt 1 genannten Schonzeiten. Dies gilt insbesondere für die gezielte Plattfischfischerei mit Schleppnetzen.
  4. Manager sollten folgende Prioritäten setzen Minimierung von Beifang von untermaßigem und kleinem Kabeljaudurch neue Fanggeräte (einschließlich Vergrößerung der Maschenöffnung) und Anhebung der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung, sofern dies für angemessen erachtet wird.
  5. Erhöhen Sie die Kontrollmaßnahmen zur Vermeidung von Kabeljaurückwürfen auf der Grundlage einer Risikoanalyse.
  6. Sensibilisierung von Freizeitfischern über die Lage des westlichen Kabeljaubestands zu informieren, um den Druck auf diesen Bestand freiwillig zu verringern - bis sich der Kabeljaubestand erholt hat. einführen Vorschriften für die Freizeitfischereiwie z. B. Begrenzungen der Fangmengen beim Angeln mit der Rute. Die Regelungen sollten von einer gleichen Lastenverteilung wie bei der kommerziellen Fischerei ausgehen.
  7. Ergreifen Sie lokal zugeschnittene Maßnahmen, um Verringerung von Schäden an Fängen und Zahnrädern, die durch Dichtungen verursacht werdenvon a.: Erleichterung der Umstellung auf robbensicheres Fanggerät, Entschädigung für verlorene Fänge und Fanggeräte, Reduzierung der Robben- und Kormoranpopulationen, soweit dies nach den Umweltgesetzen zulässig ist. Längerfristig müssen die Umweltorganisationen ihre Politik zum Schutz von Robben und Kormoranen überdenken.
  8. Einsatz von EMFF-Mitteln zum Ausgleich der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die betroffenen Flotten.

LIFE ist bereit und willens, diesen Aktionsplan mit allen interessierten Stellen und Personen zu erörtern, insbesondere mit den Entscheidungsträgern auf allen geeigneten Ebenen.

Es ist der Aufruf zum Handeln mit einer Reihe von konkreten und konstruktiven Vorschlägen derjenigen, deren Lebensgrundlage direkt und definitiv durch die Krise der westlichen Kabeljaubestände bedroht ist. Wir bitten alle Betroffenen um Folgendes entschlossen handeln, bevor es zu spät ist - für die Aktie und für uns.